Hallo!
Das trifft zu, wenn es sich um eine nicht titulierte zivilrechtliche Forderung handelt und der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend macht.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Das trifft zu, wenn es sich um eine nicht titulierte zivilrechtliche Forderung handelt und der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend macht.
Gruß
Wolfgang