Hallo Profis,
ich war ungehörig und habe meine Telefonrechnung nicht bezahlt, war okay, dachte ich, ich warte auf die Mahnung bevor die mir das Kabel durchtrennen.
Jetzt befindet sich aber zwischen Rechnungsbetrag und Mahungsbetrag eine Differenz von knapp 40 Euro für den Monat Februar 2010.
Frage: Darf die Telekom nach 4 Monaten noch anmahnen?
Grüße from Tom
Aber sicher darf die das und doe Differenz dürften Verzugszinsen sein
Moin Tom,
die Telekom erhebt nach Ablauf der Zahlungsfrist 2,- Euro Mahngebühr auf Festnetzrechnungen, daher ist es verwunderlich, dass nach so einem kurzen Zeitraum bereits der 20fache Betrag aufgelaufen sein soll. Ist vllt. schon eine Abgabe an das Inkasso erfolgt und du hast Post von den Anwälten in Heidelberg?
Klar, darf nach 4 Monaten noch gemahnt werden. Nach vier Jahren hätte man sich wohl über Verjährung Gedanken machen können, aber dies ist noch ein überschaubarer und vor allem erlaubter, durchaus üblicher Zeitraum im Mahnwesen.
Ein Anruf bei der Hotline unter 0800/3301000 sollte dir bei den Detailfragen weiterhelfen, denn ohne Bezug - wie einer Kundennummer - kann ich dir leider nur diese pauschale Antwort geben.
Viele Grüße
Marcel
Natürlich darf ich Telekom das. Sie kann auch erst nach einem halben Jahr kommen und mahnen, oder nach einem Jahr. Aber vorsicht - sie muss nicht mahnen. An sich hätte sie auch gleich Mahnbescheid gegen Dich beantragen können.
40 Euro Differenz? Weniger oder mehr?
Weniger würde sich so erklären, dass die Telekom nur die eigenen Leistungen anmahnt. Leistungen von Drittanbietern werden in der Mahnung nicht erfasst.
Wenn es 40 € mehr sind, sind es wahrscheinlich Mahn- und Inkassokosten für die Mahnung. Ist ungewöhnlich hoch, aber zulässig.
Ich würde raten zu zahlen, bevor noch mehr Kosten auflaufen. Die Telekom verhandelt nicht lange - sie haben sogar eine eigene Abteilung beim Mahngericht, wo deren Mahnbescheide extraschnell bearbeitet werden.
Viele Grüße
Anna
Normalerweise wird das nach 2 moderaten Mahnungen an Seiler und Kollegen abgegeben !
Der 40 er könnten dann die RA Gebühren sein
Richte deine Frage an Juristen und nicht an Techniker.
Raoul