Hi!
Folgender rein theoretischer Fall:
Person X hat bei der Firma ABC eine längere Zeit ein Abonnement laufen und zahlt dafür per monatlicher Überweisung.
Person X kündigt das Abonnement wegen Unstimmigkeiten in der Abrechnung fristgemäß zum Monatsende und erhält von der Firma ABC eine entsprechende Kündigungsbestätigung.
Nun erhält Person X von der Firma ABC für den Monat nach (!!!) Vertragsende eine Mahnung wegen des nicht überwiesenen Monatsbetrages (also z. B.: Kündigung zum 30.6. --> Mahnung über fehlende Überweisung für den Monat Juli)
Wie soll Person X sich in diesem Fall verhalten?
a) Nichts tun, da zwischen Person X und der Firma ABC kein rechtsgültiger Vertrag mehr besteht, alle weiteren Mahnungen inkl. anfallender Mahngebühren ignorieren und ggf. auf den Gerichtsvollzieher an der Tür warten
b) auf eigene Kosten (Brief schreiben bzw. kostenpflichtige Hotline anrufen mit dem Risiko, minutenlang in Warteschleifen zu verbringen und dafür etwa 10 Euro auszugeben) die Firma ABC auf den Fehler hinweisen
c) das Ganze als „bewusste Abzocke“ einstufen (siehe vorherige Unstimmigkeiten in den Abrechnungen) und die Angelegenheit dem Verbraucherschutz melden
Wie seht ihr diese Sache?
Besteht für Person X die Pflicht, die Firma ABC auf den Fehler hinzuweisen und dafür Geld auszugeben?
Grüße
Heinrich