Liebe Experten,
aus aktuellen Anlass interessiert mich derzeit folgende Frage: Muss ein Freiberufler den normalen „Mahn-Weg“ gehen, auch wenn der Kunde bereits per E-Mail angekündigt hat, dass er nicht zahlen wird?Zum fiktiven Hintergrund: Ein Freiberufler beginnt für ein spannendes Projekt zu arbeiten, schnell stellt sich aber heraus, dass der Kunde mit dubiosen Methoden arbeitet, einen Dienstleister nach dem anderen verheitzt und nicht bezahlt. Er selbst löst sich mit dem Grund einen anderen vollzeitigen Auftrag akquiriert zu haben mit einer Frist von zwei Wochen aus dem Dienstleistungsverhältnis. Der Kunde wünscht mit sofortiger Wirkung keine weiteren Tätigkeiten mehr und kündigt an, dass die offenen Rechnungen (mehrere tausend Euro) nicht bezahlt werden, da eine langfristige Kooperation angestrebt wurde und diese nicht stattfindet und die Leistungen ohnehin mit nur minderwertiger Qualität erbracht wurde. Es liegt eine Beauftragung des Unternehmens vor sowie schriftliche Rückmeldungen über wenige Änderungswünsche plus - vielleicht vor Gericht relevanten - mündlicher Bestätigung eines gleichzeitig „entlassenen“ Mitarbeiters, dass der Kunde stets sehr zufrieden mit der Leistung war.Muss in diesem Fall also die vom Kunden gesetzte Zahlungsfrist von sechs Wochen abgewartet, dann ordentlich gemaht werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können? Und was ist dann sinnvoller und nervenschonender: der Rechtsweg über einen Anwalt oder ein Inkasseunternehmen?Ich freue mich über Hinweise.
Vielen Dank schon einmal vorab für Ihre Zeit und Mühe.
Viele Grüße von no name