Erna Ehrlich bekommt ein Schreiben von einer ihr unbekannten Firma.
Aus der Fromuierung geht hervor, dass es sich um eine Mahnung handelt, und sie soll einen Betrag x bezahlen. Wofür sie zahlen soll, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Eine Rechnung hat sie nie bekommen.
Es steht auch nicht „Rechnung“ oder „MAhnung“ darauf, nur ein formloser Text ohne Unterschrift.
ERna ist noch guter Dinge, dass sich dieser Fall klären lässt, aber:
Ist so eine Zahlungsaufforderung überhaupt rechtens? Müsste nicht angegeben sein, WAS Erna bezahlen soll, und eine Rechungsnummer?
fragt Bixie
Eine berechtigte Mahnung beinhaltet immer eine Rechnungsnummer und/oder Lieferscheinnummer mit Datum, damit man die Richtigkeit überprüfen kann. Fehlen diese Angaben, sollte man auf diese Mahnungen nicht reagieren (schon gar nicht wenn man sich sicher ist, nichts offen zu haben) und sauber wegheften.
Eine berechtigte Mahnung beinhaltet immer eine Rechnungsnummer
und/oder Lieferscheinnummer mit Datum, damit man die
Richtigkeit überprüfen kann.
ah so. wo genau ist das deiner meinung nach vorgeschrieben?
Fehlen diese Angaben, sollte man
auf diese Mahnungen nicht reagieren (schon gar nicht wenn man
sich sicher ist, nichts offen zu haben) und sauber wegheften.
super ratschlag. egal, ob die forderung berechtigt ist und ab sofort verzugsschäden entstehen können - einfach abheften.
zahlt du dann für alle, die auf deinen tollen rat reingefallen sind?
Erna Ehrlich bekommt ein Schreiben von einer ihr unbekannten
Firma.
Forderungen könne abgetreten werden. Mahnungen werden häufig durch Inkasso-Unternehmen verschickt.
Beide male wäre dann diese Firma dann dem Schuldner unbekannt.
Daher würde diese Firma sich auch immer auf die ursprüngliche Forderung beziehen.
Ist dieses Schreiben ein echter Brief oder eine e-Mail?
Bei einer e-Mail hätte ich doch sehr den Verdacht, dass sie in betrügerischer Absicht verschickt worden ist. Ein Indiz dafür wäre dann auch, dass im Mahnschreiben selber weder die Adresse noch der Name des vermeintlichen Schuldners auftaucht (weil sie diese Daten ja gar nicht kennen).
Bei einem Brief ist es doch einfach:
Anrufen oder zurück schreiben (hier ist es immer besser, wenn man ein Einschreiben schickt) und um Darlegung der Forderung bitten.
Ist so eine Zahlungsaufforderung überhaupt rechtens? Müsste
nicht angegeben sein, WAS Erna bezahlen soll, und eine
Rechungsnummer?
Eine Rechnung muss nach dem Steuerrecht eine Nummer haben, eine Mahnung hingegen nicht.
Ob die Mahnung fehlerhaft ist oder nicht, dürfte bei den meisten Forderungen aber auch egal sein, da man auch ohne Mahnung schon in Zahlungsverzug gekommen sein wird.