Mahnung ohne Rechnung ?

A bezieht von B regelmässig Leistungen (Warenlieferungen) , die monatlich bei A zum Termin abgebucht werden. Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich jeden Monat.

Im Monat X ist die Abbuchung für A nicht möglich (Lastschriftrückgang)

Frage jetzt:

Wenn A keine Rechnung von B über die erbrachten Leistungen erhalten hat - kommt A dann automatisch nach 30 Tagen in Verzug ?

Ist eine Mahnung ohne Rechnung rechtlich in Ordnung ?

Gruss

Hans

Verzug des Schuldners
hallo Hans,

schau mal nach, ob §286 II BGB auf Deine Fall zutreffen könnte:

Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.

mfg Wolfgang