A bezieht von B regelmässig Leistungen (Warenlieferungen) , die monatlich bei A zum Termin abgebucht werden. Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich jeden Monat.
Im Monat X ist die Abbuchung für A nicht möglich (Lastschriftrückgang)
Frage jetzt:
Wenn A keine Rechnung von B über die erbrachten Leistungen erhalten hat - kommt A dann automatisch nach 30 Tagen in Verzug ?
Ist eine Mahnung ohne Rechnung rechtlich in Ordnung ?
Gruss
Hans