Mahnung ohne vorangegange Erinnerung möglich?

Hallo,

ein Mieter erhält eine Mahnung, er wird aufgefordert einen ausstehenden Betrag zu zahlen. Die Überweisung wurde bereits getätigt und überschnitt sich mit diesem Schreiben.

Dennoch möchte man gerne wissen:

Ist es denn nicht so, dass erst ein Erinnerungsschreiben vorangegangen sein muss bevor eine Mahnung erfolgt? Dann wäre die 1. Mahnung also das eigentliche Erinnungsschreiben und die 2. Mahnung die 1.?

Danke sehr.

Ja

Ist es denn nicht so, dass erst ein Erinnerungsschreiben
vorangegangen sein muss bevor eine Mahnung erfolgt?

Das ist im Geschläftsverkehr meist üblich, aber nicht nötig.

Gruß

Stefan

…hallo kosh…soviel ich weiss sind Mietschulden…Bringschulden…da kommt man Automatisch in Verzug wenn nicht gezahlt wird. Man kann also sofort eine Abmahnung schreiben.
mfG liebertee

Hallo,

Dennoch möchte man gerne wissen:
Ist es denn nicht so, dass erst ein Erinnerungsschreiben
vorangegangen sein muss bevor eine Mahnung erfolgt?

nein, rein rechtlich nicht. Auch wenn es üblich ist.

Rechtlich darf der Vermieter sogar sofort nach Verzug einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen.
Also froh sein, dass es nicht soweit gekommen ist…

LG Jasmin

Hallo,

Also froh sein, dass es nicht soweit gekommen ist…

LG Jasmin

Die Mahnung war eh ungerechtfertigt. Man war noch nie mit irgendwelchen Zahlungen im Verzug.

Die Mahnung war eh ungerechtfertigt. Man war noch nie mit
irgendwelchen Zahlungen im Verzug.

Das heißt also, die Mahnung wurde bereits vor der Fälligkeit verschickt? Und das Geld war exakt zum vereinbarten Termin beim Vermieter? Warum stört sich dann der Mieter an der Mahnung bzw. hätte stattdessen lieber eine Erinnerung gehabt? Vor Fälligkeit ist ja auch eine Erinnerung überflüssig.

Verstehe ich nicht. Kannst Du mir das erklären?

Gruß,
Max

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Hi

…hallo kosh…soviel ich weiss sind
Mietschulden…Bringschulden…da kommt man Automatisch in
Verzug wenn nicht gezahlt wird. Man kann also sofort eine
Abmahnung schreiben.

Schau mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi

Wäre das nicht der richtigere Platz für Sie?

Warum Leute verunsichern, wenn man sich auch besser woanders wohlfühlen kann.

vlg MC

PS:
Vielleicht wurde es noch nicht von Ihnen bemerkt, aber Ihre Beiträge sind hier unzutreffend und wirken oft wie abgeschrieben.
Es wäre doch schade, wenn jemand aufgrund einer Fehlinformation zu
Schaden kommt, oder?

Hallo Max,

Das heißt also, die Mahnung wurde bereits vor der Fälligkeit
verschickt?
Und das Geld war exakt zum vereinbarten Termin
beim Vermieter? Warum stört sich dann der Mieter an der
Mahnung bzw. hätte stattdessen lieber eine Erinnerung gehabt?
Vor Fälligkeit ist ja auch eine Erinnerung überflüssig.

Verstehe ich nicht. Kannst Du mir das erklären?

Es betrifft die Nebenkostenabrechnung. Die wurde im vollen Umfang beglichen nach Erhalt der Abrechnung. Etwas über 2,5 Monate später fallen dem Vermieter angeblich Gelder ein, die noch offen wären, ermahnt daraufhin, obwohl nachweislich alles bezahlt ist. Das wurde belegt.

Ich wußte nicht, dass ein Erinnerungsschreiben mit einer Mahnung gleichzusetzen ist. Dann habe ich wohl gerade was gelernt.

MfG

möchte man dir auch zurufen, du und dein stuss