Hallo!
Seit einigen Monaten hebe ich ein kleines Gewerbe angemeldet und konzentriere mich dabei auf den Vertrieb selbstprogrammierter Software ausschliesslich per Internet. Ich habe ein Zahlungsziel vo 14 Tagen bei jeder Lieferung eingeräumt. Der Rechnungsbetrag beläuft sich im allgemeinen zwischen 23 DM und 37 DM, sodass die Kosten für eventuelle schriftliche Mahnungen per Post im Verhältnis zum Rechnungsbetrag nicht unerheblich zu Buche schlagen würden. Bisher verschiske ich die erste Zahlungserinnerung nach einer Woche Zahlungsverzug per E-Mail, zwei Wochen später ggf. die 2. Mahnung, nach wieteren 2 Wochen die 3. Mahnung.
Nun zu meinen Fragen:
Sind Mahnungen per E-Mail überhaupt rechtskräftig (Wenn man in der schriftlichen Rechnung ein Zahlungsziel genannt hat) ?
Was kann ich am besten unternehmen, um Zahlungsausfällen am wirkungsvollsten zu begegnen, wo doch der jeweilige Rechnungsbetrag so gering ist, daß Rechtliche Schritte in jeder mir bekannten Form den Aufwand kaum wert wären ?
Wie funktioniert das mit Inkasso ? Wäre es evtl sinnvoll sich an ein Inkassounternehmen zu wenden ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, auch wenn sie vielleicht nur einen Teil meiner Fragen beantworten
betrachte die Mahnungen als Erinnerungen für den vergeßlichen Kunden ohne rechtliche Wirkung. Deshalb ist auch völlig egal, ob Du per Brief, Fax oder Mail mahnst. Der Kunde kommt 30 Tage nach Lieferung und Rechnungsstellung automatisch in Verzug, ob Du nun mahnst oder nicht. Rechtliche Wirkung hat einzig der durch das Amtsgericht zugestellte Mahnbescheid.
Bei so niedrigen Beträgen kannst Du Dir den Mahnaufwand und längere Verfolgung der Zahlungseingänge kaum leisten. Du brauchst deshalb eine Methode, um den Kunden zu zügiger Zahlung zu motivieren.
Du könntest z.B. bei Neukunden oder Leuten, die Dich schon einmal auf Geld warten ließen, per Nachnahme oder Vorkasse liefern. Oder Du erhöhst Deine Preise um die Kosten des Mahnaufwands, Du wirst 10 DM teurer. Wenn jemand innerhalb 14 Tagen zahlt, darf er die 10 Mark abziehen. Das ist bei Kleinbeträgen wirkungsvoller als die Pfennigbeträge des Skontos.
Zu Inkassounternehmen mag ich Dir nicht raten. Wenn die nämlich den Betrag nicht eintreiben können, zahlst Du deren Aufwand. Dann bleibt Dir wieder nur der Weg über den Mahnbescheid. Das kannst Du aber auch gleich haben.
zumindest zu den Mahnungen: sie sind unnötig.
Nach der letzten Gesetzesänderung ist es so, das 30 Tage nach Fälligkeit der Säumige sowieso in Verzug gerät, Du kannst also die ganzen ärgerlichen Maßnahmen auch einleiten, ohne gemahnt zu haben - insofern ist unwichtig, ob die Mahnung per Mail irgendeinen rechtlichen Bestand hat.
Nun zu der Zone, wo ich nur meine Meinung kundtue:
Inkassounternehmen werden sich mit solchen „Peanuts“ keine Arbeit machen, verute ich.
Ein Mahnbescheid allerdings kostet erst einmal nur Porto, der schadet nicht, würde ich sagen…
nein, einen Mahnbescheid zu beantragen kostet nicht nur Porto. Du erhältst nach Eingang des Antrages beim Amtsgericht einen Gebührenbescheid. Diese Gebühren sind an die Gerichtskasse zu überweisen, damit das Gericht tätig wird.
Hallo!
Seit einigen Monaten hebe ich ein kleines Gewerbe angemeldet
und konzentriere mich dabei auf den Vertrieb
selbstprogrammierter Software ausschliesslich per Internet.
Ich habe ein Zahlungsziel vo 14 Tagen bei jeder Lieferung
eingeräumt. Der Rechnungsbetrag beläuft sich im allgemeinen
zwischen 23 DM und 37 DM, sodass die Kosten für eventuelle
schriftliche Mahnungen per Post im Verhältnis zum
Rechnungsbetrag nicht unerheblich zu Buche schlagen würden.
Bisher verschiske ich die erste Zahlungserinnerung nach einer
Woche Zahlungsverzug per E-Mail, zwei Wochen später ggf. die
2. Mahnung, nach wieteren 2 Wochen die 3. Mahnung.
Nun zu meinen Fragen:
Sind Mahnungen per E-Mail überhaupt rechtskräftig (Wenn man
in der schriftlichen Rechnung ein Zahlungsziel genannt hat) ?
Um den verzug zu begründen braucht man i.d.R. eine fällige Leistung und eine Mahnung.
Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmbar ist.
Zu deutsch: Mit deinem Zahlungsziel, 14 Tage, drückst du zwar grundsätzlich eine berechenbare Zeit aus, aber genau kann man diese nicht bestimmen. Wann beginnt sie denn zu laufen? Mit Lieferung oder Rechnungserhalt? Ab Datum Deines Schreibens? Wie willst Du wissen, wann die Lieferung angekommen ist?
Die 30 Tage, die meine Vorredner erwähnen laufen auch erst bei Fälligkeit und Zugang der Rechnung los.
Du hast also vorwiegend das Problem, nachzuweisen, daß ein Schreiben/Mahnung zugegangen ist.
Somit kommen wir zu Deinem Problem der Schriftform per e-mail.
Mahnung bedürfen grds. keiner bes. Schriftform. Das Problem bei der e-mail ist,daß es (noch) keinen gesicherte Zugangsinfo gibt.
Allerdings soll das SignaturG hier Erleichterung bringen. Bestimmte digitale und zertifizierte Schlüssel sollen als quasi-Unterschrift dienen. So wäre der e-mail Verkehr jederzeit nachzuvollziehen und der Absender nebst Zugang nachweisbar.
Die sicherste Methode ist IMO immer noch die E/Rsch oder per Boten-Übergabe.
Zudem solltets du eine festen Zahlungstermin angeben z.b. 23.10.01. Der Verzug folgt somit automatisch ( hier ab 24.10.01)
Was kann ich am besten unternehmen, um Zahlungsausfällen am
wirkungsvollsten zu begegnen, wo doch der jeweilige
Rechnungsbetrag so gering ist, daß Rechtliche Schritte in
jeder mir bekannten Form den Aufwand kaum wert wären ?
Vorkasse, Nachnahme bei Erstkunden zumindest.
Ansonsten helfen wohl nur Mahnbescheide, die zwar auch Geld kosten, aber Dir immerhin einen vollstreckbaren Titel schaffen, der 30 Jahre gilt.
Wie funktioniert das mit Inkasso ? Wäre es evtl sinnvoll
sich an ein Inkassounternehmen zu wenden ?
Bei solchen Beträgen nicht. Zudem ersetzen viele Gerichte anschließend die Inkassokosten nicht, so daß Du auf diesen sitzen bleiben würdest.
Darf man mal nach dem Erfolg Deiner e-mail-Mahnungen fragen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, auch wenn sie
vielleicht nur einen Teil meiner Fragen beantworten
das kommt davon…
ich werde meine neue Weisheit ab sofort auf der ganzen Erdscheibe verbreiten.
Danke für die Korrektur, war wirklich eine Wissenslücke bei meinereiner!
Hallo Harry,
zunächst vielen Dank für Deine Antworten.
Alles, ähnlich wie ich mir dachte, gar nicht so einfach eben.
Auf Deine Frage bezgl. des Erfolges meiner E-Mail-Mahnungen muss ich sagen, dass dieser recht gut ist. Ich vermute, dass die Kunden in vielen Fällen die Zahlung einfach vergessen oder aus uns Allen bekannten Gründen auf die lange Bank schieben.
Dennoch gibt es eben die berühmten schwarzen Schafe, die der Auffassung zu sein scheinen, auf eine Zahlung ganz verzichten zu können. Das sind ca. 3% wie ich schätze.
Hi Lars,
na, die Quote ist nicht schlecht.
Habe durchaus schon Ausfälle zwischen 10-12% erlebt.
Die schwarzen Schafe sind überall und wenn die von vornherein nicht zahlen wollen/können kannst Du noch Betrugsanzeige erstatten. Nachweis aber öfters schwierig.
Gruß
Harry
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