Bei uns geht das Gerücht um, daß Mahnungen auf Zahlung von alten Rechnungen auf keinen Fall per Fax verschickt werden dürfen, da sonst der Anspruch auf Zahlung der Rechnungen erlischt !? Kann da was Wahres dran sein?
Wie du Mahnungen verschickst ist dir völlig selbst überlassen (Brieftauben wären mal ne nette Variante ;o))) - lediglich die Beweisbarkeit ändert sich je nach Versandart, wobei man bei Faxen ja den Erhalt belegen kann.
Abgesehen davon ist es nicht mehr nötig zu mahnen, da nach einem Monat(?!?) automatisch der Verzug eintritt.
Ausnahmen könnte es geben, wenn es in den Bereich der Verjährung geht, aber auch hier sind Faxe durchaus beweisbar…
sorry, aber seit wann gelten faxe als beweis vor gericht?
m.E. immer noch genauso wenig wie e-mails.
In meinem Job in der Bank ist es eigentlich sogar so, daß per Fax eingagangene Aufträge die wir ausführen, unser Risiko darstellen, falls der Kunde dies bestreitet.
Bei mir zählte es als Beweis, wobei es da imemrhin um 10.000DM ging. Immerhin kannst du per Fax wesentlich sicherer den Zugang beweisen als per Post - selbst bei einschreben kann man ja leere Briefe versenden ;o))
Bernd
P.S.: Ist in diesem Falle eh wurscht, da Mahnungen ja net mehr nötig sind…
generell gelten Tele-Faxe heutzutage durch die geltende Rechsprechung als Einschreiben, da ja durch den Sendebericht festgestellt werden kann von welcher Rufnummer an welche Rufnummer gesendet wurde ( sogenannte Punkt zu Punkt Verbindung ) werden also behandelt wie ein TELEX. Etwas anders ist die Sachlage bei Faxservern da gilt es als gewöhnlicher Brief, da Sendberichte und Versandzeit nur schwierig nachvollziehbar sind. Das ist zumindest mein Kenntnisstand
Als Beweis gilt grundsätzlich alles, sogar das bloße Parteivorbringen. Die andere Frage ist natürlich die Beweiswürdigung. Das Gericht hat im Rahmen der freien Beweiswürdigung dann zu entscheiden, welchen Beweisen sozusagen geglaubt wird und welchen nicht. Diese Entscheidung ist auch im Urteil oder Beschluss zu begründen.
sorry, aber seit wann gelten faxe als beweis vor gericht?
das ist unerheblich, da die Mahnung selbst nur noch eine nette Erinnerung ist.
Auch ohne Mahnung ist der Rechnungsempfänger 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Hier ging es doch darm, ob die Forderung durch eine solche Mahnung hinfällig ist, das ist sie keinesfalls.