ist eigentlich die Mahnung per SMS erlaubt - vorausgesetzt man ist wirklich Kunde?
Soweit ich das gelesen habe, was ich über dieses bisher kleine Thema gefunden habe, ist es das wohl erlaubt. Nur Massen-SMS sind rechtlich angreifbar. Ist das korrekt bzw. wo finde ich da genau was drüber?
Faxe sind z.B.nur bedingt rechtlich anzuerkennen und SMS können noch weniger rechtlich wirken, da manche SMS gar nicht ankommen. Sie sind einfach verschluckt, so 1 von 10. Faxe kommen von 100 auch nur 1 an. Das verfolgte ich schon lange genug und daher gibt es keine Empfangsnachweise,wie bei rechtliche Einschreiben !
nicht dein Ernst, oder?
Zum Thema hab ich nix beizutragen, aber…
Faxe sind z.B.nur bedingt rechtlich anzuerkennen und SMS
können noch weniger rechtlich wirken, da manche SMS gar nicht
ankommen. Sie sind einfach verschluckt, so 1 von 10.
Naja, da würde ich doch mal glatt widersprechen. Ich kann mich nicht erinnern, wann mal eine SMS von mir nicht angekommen ist. Klar passiert es mal immer wieder, dass eine SMS verloren geht, aber nicht in dem Umfang.
Faxe kommen von 100 auch nur 1 an.
Willst du jetzt sagen, dass von 100 verschickten Faxen 99 nicht ankommen??? Oder hast du dich nur irgendwie verschrieben?
Die Mahnung ist eine nicht formgebundene, empfangsbedürftige Erklärung. Man kann sie dem Schuldner auch auf der Straße zurufen oder von einem Kunstflieger in den Himmel schreiben lassen. Wichtig ist nur, dass der Schuldner die deutliche Mitteilung erhält, dass der Gläubiger die fällige Leistung jetzt haben will.
Willst du jetzt sagen, dass von 100 verschickten Faxen 99
nicht ankommen??? Oder hast du dich nur irgendwie
verschrieben?
Nein, nein. Mauulb hat nur mit Faxgeräten die gleichen Probleme wie mit seinem Rechtsverständnis. Zwei Welten prallen aufeinander, Du verstehst?
Gruß
loderunner (ianal)