Hallo,
ich habe es mit folgendem Fall zu tun:
Ich habe vor über 6 Wochen einen Artikel übers Internet bestellt, der immer noch nicht angekommen ist. Auf meine Telefonate und E-Mails kommen immer nur aufschiebende Ausreden als Antwort (Artikel muss vom Großhändler bestellt werden, ist bald wieder lieferbar, wird in den nächsten Tagen verschickt…) Ich hatte auch bereits eine Lieferfrist gesetzt, die morgen abläuft und angeblich haben sie die Ware heute verschickt, was ich nicht so recht glaube. Zum Glück habe ich als Bezahlungsart Bankeinzug nach Lieferung gewählt, d.h. es wurde noch nichts abgebucht.
Mir ist klar, dass ich spätestens beim Verstreichen der Lieferfrist vom Vertrag zurücktreten kann, aber eigentlich will ich ja den Artikel haben.
Nun zu meiner Frage: Kann ich als Privatperson den Händler wegen Schadensersatz oder Lieferverzug o.ä. anmahnen? Denn erstens: in der Zeit, die ich mit dem Hinterher-Telefonieren und E-Mailschreiben und -lesen verbracht habe, hätte ich auch arbeiten können (mind. 1 Stunde). Und zweitens: brauche ich den Artikel zum Arbeiten und solange ich Ihn nicht habe, dauern manche Vorgänge länger, sind umständlicher und verursachen zusätzliche Kosten… Kann ich aus diesen Gründen auf Kaufpreisminderung bestehen, dem Händler den „Verdienstausfall“ in Rechnung stellen oder ähnliche Sanktionen vornehmen? Besteht für den Händler nicht eine Lieferpflicht aufgrund des Kaufvertrages, der er innerhalb eines bestimmen Zeitraumes nachkommen muss? Es ärgert mich sehr, dass der Verkäufer anscheinend keinerlei Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er so mit seinen Kunden umspringt…
Ich hoffe, es findet sich hier jemand, der sich mit der Thematik auskennt! Vielen Dank im Voraus!
Guten Morgen,
Käufe übers Internet haben Vor- und Nachteile. Zum Vorteil gehört, dass man als Privatperson sich nicht „nach Draußen bewegen zu müssen“ und das Recht hat 14 Tage nach Erhalt der Ware vom Vertrag ohne Grundangabe zurückzutreten. Ein Nachteil ist jedoch, dass man sich oftmals vertrösten lassen muss und ggf. Umstände beim evtl. anfallenden Rückversand hat - was bei einem Kauf in einem Geschäft nicht der Fall wäre.
Ob nun Schadensersatz geltend gemacht werden kann, wage ich zu bezweifeln, da ich damit nie Glück hatte. Man kann da glaub ich lediglich auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Lieferverzüge kannst du hingegen aussprechen, aber ich würde noch ein paar Tage damit abwarten, wenn das Versanddatum gestern oder heute genannt wurde.
Hoffe dir geholfen zu haben und wünsche alles Gute noch.
Gruß, TT
Hallo - da kenne ich mich leider nicht aus…
Gruß - Helena
Hallo. Leider kann ich zu dieser Anfrage keine Auskunft geben, so einen Fall hatte ich noch nicht.
Ich foffe es kommen für Sie noch positive Antworten, denn diese Seite ist sehr gut.
Viele liebe Grüße I. Steffen
Hallo,
ja, schreibe den Lieferanten an und setze ihn in Lieferverzug. Wenn du eine Lieferfrist setzt, ist das schon eine Mahnung. Gleichzeitig kannst du bei Nichteinhalten des Termins ankündigen, einen Schadenersatz geltend zu machen, bzw. eine Preisminderung zu veranschlagen (kommt auf die Wartezeit und den Wert der Ware an). Formale Dinge sind für Privatleute eher nicht zwingend erforderlich, jedoch solltest du die Auftrags- und Kundendaten nicht vergessen. Daran hapert es auch manchmal, dass die Leute einfach den Vorgang nicht so zeitnah finden können und darum sich eine Sache verzögern kann.
Weiterhin viel Erfolg!
Grüße, TT
Sorry kann ich leider nicht helfen da ich nicht die Agb von dem Verkäufer kenne
Hallo Plasmaspender,
ich hoffe der Fall hat sich inzwischen zur Zufriedenheit gelegt. Hier aber noch eine Antwort von mir: 1. Was die juristischen Fragen angeht empfehle ich die Beratung durch Verbraucherzentrale und/oder Anwalt. 2. gibt es darüber hinaus meist die Möglichkeit, Onlinehändler zu bewerten, es gibt auch Käuferforen etc. wo man seine Erfahrungen mit anderen teilen kann. Solche Möglichkeiten der Rückmeldung sollte man ebenfalls nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Steinke