Mahnung schreiben – Termin absagen?

Hallo,

der Max meines hypothetischen Falles ist in der Zwickmühle. Der Auftraggeber (Ag) hat eine freundliche Zahlungserinnerung bekommen, weil er ein paar Wochen über dem eigentlichen, recht kurzen, Zahlungsziel hinaus ist. Ein paar Tage später mailt ein Mitarbeiter des Ag einen neuen Auftragswunsch und bestätigt, dass die Zahlung sofort angewiesen werde. Wieder eine Woche verstreicht ohne Eingang. In überschaubarer Zeit soll der Termin beim neuen Projektpartner anstehen.

Wenn Max jetzt eine 2. Mahnung schreibt, soll er laut geschäftlichem Usus noch nicht mit Konsequenzen drohen. Max würde den Ag auch ungern verprellen, da die regelmäßige Zusammenarbeit sonst gut und fruchtbar ist. Andererseits muss Max auch Rechnungen bezahlen und überlegt, eine Terminabsage anzudrohen, um den Druck zu erhöhen.

Letztlich schwankt Max, ob er zugunsten der Geschäftsbeziehungen Verständnis für die Situation des Ag aufbringen (was ihm einleuchtender erscheint) oder lieber einen Schuss vor den Bug geben soll, um sich nicht auf der Nase herumtanzen zu lassen (was er auch für wichtig hält)? Gibt es für ihn noch eine Zwischenlösung?

Übrigens: Max ist noch nicht sooo lange selbstständig, hat solch einen Fall zum ersten Mal und kennt noch nicht jede Gepflogenheit.

Danke und Gruß
sgw

Hallo,

der Max meines hypothetischen Falles ist in der Zwickmühle.
Der Auftraggeber (Ag) hat eine freundliche Zahlungserinnerung
bekommen, weil er ein paar Wochen über dem eigentlichen, recht
kurzen, Zahlungsziel hinaus ist.

Ein paar WOCHEN???

Ne, da ist Schluss mit lustig.

Ich würde anrufen und ganz direkt und sachlich sagen, dass die Rechnung aber nun wirklich sowas von überfällig ist.

Andere AN hätten schon längst Inkasso/Mahnbescheid genutzt.

Max kann sich ja gerne bereit zeigen, weiterhin für den AG zu arbeiten. Aber vor jeglicher Arbeitsaufnahme sollte er abklären, warum kein Zahlungseingang erfolgte.

Denke dran: Schlechtem Geld kein gutes hinterher werfen!

Hi,

schwierig. Hat der AG seine Rechnungen sonst pünktlich bezahlt?

Wenn ja würde ich nochmals anrufen und an die längst fällige Zahlung erinnern und nachfragen, warum denn noch nicht bezahlt wurde.

Wenn nein würde ich eine Mahnung rausschicken, mit der freundlichen aber bestimmten Aufforderung den fälligen Betrag bis X zu bezahlen.

Gruß
Tina

Hallo!

… weil er ein paar Wochen über dem eigentlichen, recht
kurzen, Zahlungsziel hinaus ist.
… und bestätigt, dass die Zahlung sofort angewiesen werde. Wieder
eine Woche verstreicht ohne Eingang.

Der Zahlungstermin ist seit Wochen verstrichen, eine Mahnung blieb fruchtlos und eine telefonische Zahlungszusage wurde nicht eingehalten. Bei aller Liebe, das geht gar nicht. Eine freundliche, aber sehr bestimmte Maßnahme ist überfällig. Sag den Leuten, dass du gerne weitere Aufträge bearbeitest, aber zuvor musst du auf Zahlungseingang bestehen.

Wenn du solches Zahlungsverhalten laufen lässt, erziehst du die Leute zur Schlamperei zu deinen Lasten. Irgendwann wissen sie genau, dass die Zahlungen an dich nicht so wichtig sind, weil du so ein geduldiges Schaf bist.

Nicht pünktlich geleistete Zahlungen musst du unbedingt als Warnsignal und zusätzlich eine nicht eingehaltene Zahlungszusage als Sirene begreifen. Ein kaufmännisch ordentlich geführter Betrieb zahlt pünktlich und falls es einmal nicht möglich sein sollte, sagt der Schuldner unaufgefordert vor Ablauf der Zahlungsfrist selbst Bescheid, dass es noch ein paar Tage dauert - aber die Zusage wird eingehalten! Bei solchem Verhalten ist alles in Ordnung. Bei jedem anderen Bild und insbesondere bei nicht eingehaltenen mündlichen Zusagen hast du es nicht mit zuverlässigen Kaufleuten zu tun und größte Vorsicht ist angezeigt. Sonst bleibst du über kurz oder lang auf Forderungen sitzen.

Wird mit offenen Karten gespielt und Zusagen werden eingehalten, kann man je nach den eigenen Möglichkeiten Geduld aufbringen. Jeder kann einmal in eine Situation kommen, in der man für Langmut zeigende Geschäftspartner dankbar ist. Unter zuverlässigen Leuten ist das alles kein Problem, können mündliche Vereinbarungen mehr wert sein als anderweitig dicke Vertragswerke. Aber wehe, mündliche Vereinbarungen werden nicht eingehalten. Das ist überall das Ende der Fahnenstange. Dann müssen erst die alten Sachen erledigt werden, bevor man erneut von diesem Kunden einen Auftrag annimmt, der aufgrund des vorangegangenen Erlebnisses nur gegen sofortige Zahlung erledigt wird.

Jeder braucht Kunden, aber nicht zahlende Kunden braucht keiner.

Gruß
Wolfgang

Keine Rechtsfrage?
Hallöchen,

rein juristisch gesehen ist Ag im Verzug, im Falle daß schon eine Mahnung geschrieben wurde, sogar in zweifacher Hinsicht (da es ja ein festes Zahlungsziel gab). Hierfür ist §286 BGB maßgeblich.

Ein paar Tage später mailt ein Mitarbeiter des Ag einen neuen Auftragswunsch und bestätigt, dass die Zahlung sofort angewiesen werde.

Hinhaltetaktik?

Wieder eine Woche verstreicht ohne Eingang. In überschaubarer Zeit soll der Termin beim neuen Projektpartner anstehen.

Ein gutes Argument, dem Kunden noch mal die unverzügliche Zahlung nahezulegen. Das kann man auch ohne „Drohung“.
Schon der höfliche Hinweis, dass man die termingerechte Erbringung der Leistung als beidseitige Basis des Geschäftsverhältnisses betrachtet und höflich fragt, ob dies auch zukünftig gelten soll … Kann Hinweise darauf geben, ob es sich lohnt, den zweiten Termin wahrzunehmen.

Max würde den Ag auch ungern verprellen, da die regelmäßige Zusammenarbeit sonst gut und fruchtbar ist.

Regelmäßig? Ich dachte, Max ist erst seit einigen Wochen im Geschäft - und jetzt gibt es mehrere Wochen Zahlungsverzug: Wie paßt das?

Andererseits muss Max auch Rechnungen bezahlen und überlegt, eine Terminabsage anzudrohen, um den Druck zu erhöhen.

Max kann im Prinzip ganz plump die Karten auf den Tisch legen und sagen, „Wenn ich bis zum Durchführungszeitpunkt des Folgetermins das überfällige Geld nicht habe, bin ich leider außer Stande, die gewünschte Leistung zu erbringen“ - dann wird Max sehen, wie viel seine Leistung dem Ag wirklich wert ist.
Blöd wird das Ganze, wenn Max indirekt von Ag wirtschaftlich abhängig ist, also „größter Kunde“ etc.
Es gab da mal einen schönen Dilbert-Cartoon zu, wo Pointy-Haired-Boss zu einem Kleinunternehmer meinte „Wir sind ein Konzern. Wir lassen Deine Firma einfach so lange auf den Durchführungskosten sizen, bis Deine Gläubiger Dich zum Konkurs zwingen. Danach verläuft sich Deine Forderung eh im Sande“

Soweit sollte man es nicht kommen lassen.

Letztlich schwankt Max, ob er zugunsten der Geschäftsbeziehungen Verständnis für die Situation des Ag aufbringen (was ihm einleuchtender erscheint)

Was heißt, „Verständnis für die Situation des Ag“?
Wer Dienstleistungen oder Güterlieferungen beansprucht, sollte sich in der Lage befinden, diese auch zu bezahlen. Ansonsten sollte er rein der Fairness halber nicht nachordern, bevor alte Forderungen beglichen sind.

Gibt es für ihn noch eine Zwischenlösung?

Die menschliche Ebene. Wenn AN sich mit Sachbearbeitern beim Ag rumschlagen muss und dann diese die Karte „Prozesskonformität“ ziehen, dann sollte AN auf stur schalten und notfalls sogar direkt den Rechtsweg nutzen.

Wenn es tatsächlich eine direkte Beziehung zwischen den wirtschaftlichen Verantwortlichen der beiden Läden gibt, dann sollte diese auf möglichst menschlichem Niveau möglichst tief verfolgt werden, was im Endeffekt heißt: so lange, bis eine für beide Seiten vertretbare Lösung gefunden wurde.

Übrigens: Max ist noch nicht sooo lange selbstständig, hat solch einen Fall zum ersten Mal und kennt noch nicht jede Gepflogenheit.

Die wichtigste Gepflogenheit ist, dass die gesamte Geschäftswelt auf Vertrauen basiert.
Wer seinen Partnern essentielle finanzielle Mittel ohne Nennung eines unabwendbaren Grunds vorenthält, hat seins eigentlich schon verspielt.

Gruß,
Michael