Keine Rechtsfrage?
Hallöchen,
rein juristisch gesehen ist Ag im Verzug, im Falle daß schon eine Mahnung geschrieben wurde, sogar in zweifacher Hinsicht (da es ja ein festes Zahlungsziel gab). Hierfür ist §286 BGB maßgeblich.
Ein paar Tage später mailt ein Mitarbeiter des Ag einen neuen Auftragswunsch und bestätigt, dass die Zahlung sofort angewiesen werde.
Hinhaltetaktik?
Wieder eine Woche verstreicht ohne Eingang. In überschaubarer Zeit soll der Termin beim neuen Projektpartner anstehen.
Ein gutes Argument, dem Kunden noch mal die unverzügliche Zahlung nahezulegen. Das kann man auch ohne „Drohung“.
Schon der höfliche Hinweis, dass man die termingerechte Erbringung der Leistung als beidseitige Basis des Geschäftsverhältnisses betrachtet und höflich fragt, ob dies auch zukünftig gelten soll … Kann Hinweise darauf geben, ob es sich lohnt, den zweiten Termin wahrzunehmen.
Max würde den Ag auch ungern verprellen, da die regelmäßige Zusammenarbeit sonst gut und fruchtbar ist.
Regelmäßig? Ich dachte, Max ist erst seit einigen Wochen im Geschäft - und jetzt gibt es mehrere Wochen Zahlungsverzug: Wie paßt das?
Andererseits muss Max auch Rechnungen bezahlen und überlegt, eine Terminabsage anzudrohen, um den Druck zu erhöhen.
Max kann im Prinzip ganz plump die Karten auf den Tisch legen und sagen, „Wenn ich bis zum Durchführungszeitpunkt des Folgetermins das überfällige Geld nicht habe, bin ich leider außer Stande, die gewünschte Leistung zu erbringen“ - dann wird Max sehen, wie viel seine Leistung dem Ag wirklich wert ist.
Blöd wird das Ganze, wenn Max indirekt von Ag wirtschaftlich abhängig ist, also „größter Kunde“ etc.
Es gab da mal einen schönen Dilbert-Cartoon zu, wo Pointy-Haired-Boss zu einem Kleinunternehmer meinte „Wir sind ein Konzern. Wir lassen Deine Firma einfach so lange auf den Durchführungskosten sizen, bis Deine Gläubiger Dich zum Konkurs zwingen. Danach verläuft sich Deine Forderung eh im Sande“
Soweit sollte man es nicht kommen lassen.
Letztlich schwankt Max, ob er zugunsten der Geschäftsbeziehungen Verständnis für die Situation des Ag aufbringen (was ihm einleuchtender erscheint)
Was heißt, „Verständnis für die Situation des Ag“?
Wer Dienstleistungen oder Güterlieferungen beansprucht, sollte sich in der Lage befinden, diese auch zu bezahlen. Ansonsten sollte er rein der Fairness halber nicht nachordern, bevor alte Forderungen beglichen sind.
Gibt es für ihn noch eine Zwischenlösung?
Die menschliche Ebene. Wenn AN sich mit Sachbearbeitern beim Ag rumschlagen muss und dann diese die Karte „Prozesskonformität“ ziehen, dann sollte AN auf stur schalten und notfalls sogar direkt den Rechtsweg nutzen.
Wenn es tatsächlich eine direkte Beziehung zwischen den wirtschaftlichen Verantwortlichen der beiden Läden gibt, dann sollte diese auf möglichst menschlichem Niveau möglichst tief verfolgt werden, was im Endeffekt heißt: so lange, bis eine für beide Seiten vertretbare Lösung gefunden wurde.
Übrigens: Max ist noch nicht sooo lange selbstständig, hat solch einen Fall zum ersten Mal und kennt noch nicht jede Gepflogenheit.
Die wichtigste Gepflogenheit ist, dass die gesamte Geschäftswelt auf Vertrauen basiert.
Wer seinen Partnern essentielle finanzielle Mittel ohne Nennung eines unabwendbaren Grunds vorenthält, hat seins eigentlich schon verspielt.
Gruß,
Michael