Mahnung selber schreiben und beim Arbeitsgericht vorlegen?

Hallo,

da das Arbeitsgericht telefonisch einfach nicht zu erreichen ist, versuche ich mein Glück hier.

Ich möchte gerne wissen, ob ich eine Mahnung selber schreiben kann und diese zum Abschicken beim Arbeitsgericht abgeben kann (da die Mahnung ja dann einen Hauch seriöser wirkt und ich dann direkt einen Nachweis über diese Mahnung habe; falls ich dann damit vor dem Gericht auftreten muss).

Es ist mir bewusst, dass ich einen Mahnbescheid erlassen kann, aber den kann ich nach meiner Informationen nur erlassen lassen, wenn ich bspw. eine konkrete Lohnforderung habe, was bei mir leider nicht der Fall nicht. Es geht bei mir ebenfalls um eine Lohnforderung, allerdings habe ich jedoch nur einen von mir geschätzten Betrag, da mein Lohn erfolgsabhängig ist und mein ehemaliger Arbeitgeber sich weigert mir die konkreteten Daten zu übermitteln, damit ich eine ordentliche Rechnung erstellen kann- so habe ich den Absatz, den ich damals für den damaligen Auftraggeber vermutlich erzielt habe einfach nur geschätzt.

Ich freue mich über Antworten.

Hallo,

Hallo,

da das Arbeitsgericht telefonisch einfach nicht zu erreichen
ist, versuche ich mein Glück hier.

Ich möchte gerne wissen, ob ich eine Mahnung selber schreiben
kann

Grundsätzlich ja.

und diese zum Abschicken beim Arbeitsgericht abgeben kann
(da die Mahnung ja dann einen Hauch seriöser wirkt und ich
dann direkt einen Nachweis über diese Mahnung habe; falls ich
dann damit vor dem Gericht auftreten muss).

Damit hat das ArbG nichts zu tun - das ist nicht seine Aufgabe.

Hallo,

du scheint das System nicht verstanden zu haben, wenn man eine Forderung hat, muss man sie auch beziffern können.
Wenn man Schadensersatz haben will, muss man auch diesen benennen und einklagen.

Wenn du einen Brief zugestellt haben willst, macht das jeder Gerichtsvollzieher gegen Geld, da ist aber das Amtsgericht dein Ansprechpartner. Vorteile hast du dadurch nur in der Beweisbarkeit des Zugangs.

hth