Mahnung trotz bezahltem Strafzettel

Hallo
Mal angenommen…
Ein Autofahrer bezahlt sein Knöllchen kurz vor ablauf der Frist.
Am Wochenende überweist er online der Betrag „versehentlich“ in zwei Raten. Die Erste mit einem verrutschen Komma. Die Zweite mit dem Rest. (1,50€ und 13.50€)
Am Donnerstag kommt dann ein neues Knöllchen mit einer Extragebühr von 20€. Muß er das bezahlen? Sollte er sich „freiwillig“ mit dem Amt in Verbindung setzen und die Sache klären helfen?

Für Sachdienliche Hinweise dankt

Armin

Ach, Armin!
Ich lese das Brett immer wieder gern, weil ich erstens wissen will, welche Probleme die Menschen haben und ich zweitens immer noch etwas lernen möchte.
Muß man denn aus allem, was mir ein bißchen Nachdenken, Freundlichkeit und menschlichem Anstand aus der Welt zu schaffen wäre, eine juristische Frage machen?
Der Mensch, der bezahlt hat, sollte beim Amt anrufen - üblicherweise ist da der Name eines Sachbearbeiters angegeben - und die Sache klären. Wenn er wirklich vor Ablauf der Frist bezahlt hat, ist das in Ordnung. Er muß die erhöhte Strafe dann nicht zahlen.

Gruß - Rolf

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*Sternchen*

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Danke Ihr beiden

Am Montag Früh ruf ich dort an.

Armin

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Hallo Armin,
Anrunfen kannst du, aber ob es was nützt??

Wenn du am WE überweist und am Donnerstag einen Bußgeldbescheid erhaltst, dann hast du die Frist (eine Woche) für die Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht eingehalten.
Ein Verwarnung wird nur wirksam, wenn sie vollständig und rechtzeitig bezahlt wird.
Jetzt hängt viel von der Kulanz der Behörde ab.

Gruß
HaweThie