Mahnung trotz Rückabwlicklung?

folgende Sachverhalt:

A bestellt in Onlineversandhändler Ware und wählt als Zahlung „Klarna-Rechnung“. Der Händler bietet 30 Tage Rückgaberecht an aber die Rechnung ist bereits in 14 Tagen fällig.
A denkt probiert die Sachen an und entscheidet alles zurückzusenden. Die Rechnung bezahlt er nicht, da er ja alles wieder zurückschicken will. 3 Wochen später kriegt er von Klarna eine Zahlunserinnerung mit Mahngebühren. Er Schickt die Ware knapp 28 Tage nach erhalt (Rücksendefrist eingehalten) zurück.
Wie ist es jetzt, muss A die Mahngebühren trotzdem zahlen?
oder durch die Rückabwicklung des Kaufes können trotz Zahlungsverzug keine Mahngebühren entstehen, denn die Mahngebühren beruhen sich ja auf die Forderung und durch die Rücksendung erlischt ja die Forderung.
Kann mir da jemand was dazu sagen?

Wie ist es jetzt, muss A die Mahngebühren trotzdem zahlen?

das einfachste wäre sicherlich, bei dem rechnungssteller anzurufen und mal nachzufragen. daran hat A ja aber mit sicherheit schon gedacht.

oder durch die Rückabwicklung des Kaufes können trotz
Zahlungsverzug keine Mahngebühren entstehen, denn die
Mahngebühren beruhen sich ja auf die Forderung und durch die
Rücksendung erlischt ja die Forderung.

naja, rechnungsdatum war ja nach 14 tagen. damit ist ja die forderung berechtigt und ich würde denken, auch die mahngebühren. bei späterer rücksendung hätte eben das geld wieder zurück gebucht werden müssen. aber evt. hat ja der verkäufer die mahngebühren nach dem klärenden gespräch schon aus kulanz zurückgenommen…