Hallo,
folgende Situation: ein Unternehmen verschickt eine Mahnung zu einer Rechnung. Mit dieser Mahnung ist der Empfänger nicht einverstanden und beginnt eine EMail-Diskussion mit dem Kundenservice. Es folgt ein Ping-Pong-Spiel mit EMails, in denen beide Seiten nicht von Ihrer Position abweichen. In der Zwischenzeit, das heißt gut 2 Wochen später, verschickt nun das Unternehmen eine 2. Mahnung und erhebt auch weitere Mahngebühren.
Ist ein solches Geschäftsgebahren rechtlich akzeptabel? Kann das Unternehmen den Rechnungsempfänger einfach mit Mails „hinhalten“ und „hintenrum“ gleichzeitig neue Mahngebühren erheben?
Vielen Dank, Torsten
beide Seiten nicht von Ihrer Position abweichen.
Hi,
das ist keinerlei Hinhalten,
das Vorgehen ist doch logisch, es wurde ja auch zwischenzeitlich keine Zahlung vorgenommen, bis die
Sache ausdiskutiert ist.
Es wird höchstwahrscheinlich noch teurer werden wenn keiner seine Position verlässt, da dann
irgendwann ein oder auch mehrere Richter entscheiden werden.
Da jeder glaubt im Recht zu sein, wird der Kunde nicht oder weniger zahlen und der Verkäufer sein
Geld versuchen einzutreiben.
OL
Hallo,
nur weil ein Kunde das Diskutieren anfängt und nicht zahlen will, muss das Unternehmen doch nicht automatisch auf die Forderung verzichten.
So ist es halt, wenn zwei Parteien eine abweichende Meinung vertreten.
Gruß
S.J.
folgende Situation: ein Unternehmen verschickt eine Mahnung zu
einer Rechnung. Mit dieser Mahnung ist der Empfänger nicht
einverstanden und beginnt eine EMail-Diskussion mit dem
Kundenservice. Es folgt ein Ping-Pong-Spiel mit EMails, in
denen beide Seiten nicht von Ihrer Position abweichen. In der
Zwischenzeit, das heißt gut 2 Wochen später, verschickt nun
das Unternehmen eine 2. Mahnung und erhebt auch weitere
Mahngebühren.
Ist ein solches Geschäftsgebahren rechtlich akzeptabel? Kann
das Unternehmen den Rechnungsempfänger einfach mit Mails
„hinhalten“ und „hintenrum“ gleichzeitig neue Mahngebühren
erheben?
Vielen Dank, Torsten
Hi,
ich erwarte nicht, dass das Unternehmen auf die Forderungen verzichten würde. Aber wenn ein Mailverkehr stattfände, in dem dem Kunden mit Formulierungen wie „Sollten Sie
noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne erneut an uns.“ nicht gerade der Eindruck einer schnellen Forderungseintreibung vermittelt würde, erschiene eine solche zweite Mahnung doch in einem anderen Licht, oder?
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nein, weder rechtlich noch sonstwie.
Levay
Hallo,
vorab: Wird die Rechnung an sich bestritten oder nur ein Teilbetrag?
In der Zwischenzeit, das heißt gut 2 Wochen später, verschickt nun
das Unternehmen eine 2. Mahnung und erhebt auch weitere
Mahngebühren.
Ist ein solches Geschäftsgebahren rechtlich akzeptabel?
Ja.
Kann das Unternehmen den Rechnungsempfänger einfach mit Mails
„hinhalten“ und „hintenrum“ gleichzeitig neue Mahngebühren
erheben?
Das Unternehmen reagiert vermutlich auf Mails des Rechnungsempfängers, um diesen zu überzeugen. Es ist kein „Hinhalten“. Die 2.Mahnung ist unabhängig von Schriftverkehr, da dem Unternehmen Schaden wegen Zahlungsverzug entsteht. Daher auch berechtigt.
Gruß
Der Franke
Hallo,
Kann
das Unternehmen den Rechnungsempfänger einfach mit Mails
„hinhalten“ und „hintenrum“ gleichzeitig neue Mahngebühren
erheben?
kann der Rechnungsempfänger das Unternehmen einfach mit Mails „hinhalten“ und „hintenrum“ schlicht die Rechnung nicht bezahlen wollen?
Gruß, Niels