Mahnung trotz Widerspruch

Hallo zusammen,
angenommen, jemand hätte fristgerecht gegen eine Rechnung Widerspruch eingelegt. Nun würde diesem Jemand eine Mahnung ins Haus flattern, ohne dass zu dem Widerspruch Stellung genommen würde.

Telefonisch würde das Vorhandensein des Rechnungswiderspruchs bestätigt.
Daraufhin hätte unser Jemand gegen die Mahngebühren erneut Widerspruch eingelegt.

Frage: Muss zu einem Rechnungswiderspruch nicht zuerst der Sachverhalt geklärt werden, bevor eine Mahnung geschickt werden darf?

Gruß
Dirk

Hallo, ich nehme an, es handelt sich noch nicht um eine
gerichtliche Mahnung. Wenn Du glaubst, 110%ig im Recht
zu sein, dann rühr Dich nicht. Warte die gerichtliche
Mahnung ab und erhebe dann Widerspruch. Gruß

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Frage: Muss zu einem Rechnungswiderspruch nicht zuerst der
Sachverhalt geklärt werden, bevor eine Mahnung geschickt
werden darf?

Nein!

Levay