Folgender Fall:
Internetbestellung auf Grund von 1€ Testangebot für 1 Monat mit Lastschriftabbuchung.
Dann vergessen rechtzeitig nach 3Wochen zu kündigen.
Folge: 1 Jahresmitgliedschaft
Abbuchung durch Lastschrift.
Mangels Deckung zurück gegangen.
Folge: 1. Mahnung schriftlich 7,50 Lastschriftgebühren + 5€ Mahngebühr
2. Mahnung 8 Tage später + 5€Mahngebühr.
Zwischenzeitlich Anzahlung geleistet…
und jetzt kommts: Erneuter Lastschrifteinzug, inkl. aller Mahngebühren
Ist das ok!
Reaktion: Vereinbarung unterschreiben, damit das überwiesene Geld zurückkommt. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass die Lastschrift nicht wieder zurückgenommen wird.
Meine Frage: Ist es normal, dass Lastschriften beliebig - trotz Mahnungen - ausgeführt werden können?
Wozu dann überahupt die Mahnungen. Der Internetdienstleister hätte ja auch gleich später noch mal einziehen können…
Können die Mahngebühren in diesem Fall zurückverlangt werden?!