'Mahnung über offene EC-Kartenzahlung' - EILT

Hallo!

Folgendes:

Ich bin im Januar umgezogen (anderes Bundesland) und habe einen Umzugsservice bei meiner neuen Bank gestellt.
Das Umzugsservicedokument teilt meiner alten Bank mit, dass das alte Konto zum 28.02. aufgelöst werden soll und Lastschriften ab dem 30.06. zurückgegeben werden sollen. So!

Am 26.02. wurde eine Lastschrift in Höhe von 15€ vom Schlecker auf mein altes Konto erteilt und als „nicht bezahlt“ zurückgegeben.

Im April erhalte ich Post von Intercard: „Mahnung über offene EC-Kartenzahlung“ in Höhe von 15€ + 35€ Bearbeitungsgebühr etc.

Was nun?
Habe alle „Parteien“ angerufen: neue Bank, alte Bank und Intercard. Keiner fühlt sich verantwortlich, Forderung bleibt bestehen.

Um weitere Kosten (Inkasso etc. pp.) zu vermeiden würde ich nun die Intercard Rechnung voll bezahlen und die 35€ meiner alten Bank schriftlich in Rechnung stellen.

So ok? Andere Tipps?

Danke und Grüße

Hallo,

Das Umzugsservicedokument teilt meiner alten Bank mit, dass
das alte Konto zum 28.02. aufgelöst werden soll und
Lastschriften ab dem 30.06. zurückgegeben werden sollen. So!

verstehe ich nicht: Das Konto soll im Februar gelöscht werden, Lastschriften bis Juni aber eingelöst und dann ab Juli zurückgegeben werden? Das klingt nicht nur wirr, das ist es.

Am 26.02. wurde eine Lastschrift in Höhe von 15€ vom Schlecker
auf mein altes Konto erteilt und als „nicht bezahlt“
zurückgegeben.

Du hast also mit Karte bezahlt, bist Schlecker aber immer noch den Betrag schuldig.

Um weitere Kosten (Inkasso etc. pp.) zu vermeiden würde ich
nun die Intercard Rechnung voll bezahlen und die 35€ meiner
alten Bank schriftlich in Rechnung stellen.

So ok? Andere Tipps?

Deine alte Bank wird dir (zu Recht) was husten. Bezahl einfach alles.

Gruß
Nils

Hallo,

Das Umzugsservicedokument teilt meiner alten Bank mit, dass
das alte Konto zum 28.02. aufgelöst werden soll und
Lastschriften ab dem 30.06. zurückgegeben werden sollen. So!

verstehe ich nicht: Das Konto soll im Februar gelöscht werden,
Lastschriften bis Juni aber eingelöst und dann ab Juli
zurückgegeben werden? Das klingt nicht nur wirr, das ist es.

Ja, so steht es auf dem Formular geschrieben, dass meine neue Bank aufgesetzt hatte. Was verstehst Du daran denn nicht?

Am 26.02. wurde eine Lastschrift in Höhe von 15€ vom Schlecker
auf mein altes Konto erteilt und als „nicht bezahlt“
zurückgegeben.

Du hast also mit Karte bezahlt, bist Schlecker aber immer noch
den Betrag schuldig.

DEN Betrag werde ich umgehend begleichen!

Um weitere Kosten (Inkasso etc. pp.) zu vermeiden würde ich
nun die Intercard Rechnung voll bezahlen und die 35€ meiner
alten Bank schriftlich in Rechnung stellen.

So ok? Andere Tipps?

Deine alte Bank wird dir (zu Recht) was husten. Bezahl einfach
alles.

Ah ja. Und wieso? War also meine Schuld? Evtl. kannst Du mir ja ERKLÄREN, was ich falsch gemacht habe, damit ich wenigstens weiß, wofür ich die zusätzlichen 35€ zahlen muss…

Gruß

Hallo,

Das Umzugsservicedokument teilt meiner alten Bank mit, dass
das alte Konto zum 28.02. aufgelöst werden soll und
Lastschriften ab dem 30.06. zurückgegeben werden sollen. So!

verstehe ich nicht: Das Konto soll im Februar gelöscht werden,
Lastschriften bis Juni aber eingelöst und dann ab Juli
zurückgegeben werden? Das klingt nicht nur wirr, das ist es.

Ja, so steht es auf dem Formular geschrieben, dass meine neue
Bank aufgesetzt hatte. Was verstehst Du daran denn nicht?

Weil es sich den meisten hier wahrscheinlich nicht erschließt, wie eine Lastschrift von einem gelöschten, also nicht mehr existenten Konto eingezogen werden soll …

Grüße