Mahnung - Überschneidung der Zahlung

Hallo,

Person X hat eine offene Rechnung beim Diestleister Y. Im Dezember kam bereits die 2. Mahnung.
Am 7.1. bezahlte Person X den offenen Betrag. Am 11.1. erhielt sie ein Schreiben (datiert auf 10.1). Die dritte Mahnung mit Hinweis darauf, dass die Rechnung noch immer nicht beglichen ist - stand 4.1.
Eine weitere Aufforderung, die Rechnung und 7,50 € Mahngebühren bis zum 19.1. zu begleichen. Es folgt ein Hinweis, dass bei Ausbleiben der Zahlung ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird.

Frage:

Muss Person X die 7,50 € bezahlen, sie befürchtet, wegen dieser den Ärger und die Kosten eins Inkasso-Auftrages.

Danke im Voraus

Nicolle

Hallo Nicolle,
ich bin der Meinung das die Person die Gebühren nicht bezahlen muss, es sei denn das diese bereits auf der 2. Mahnung angegeben waren.
Wichtig ist das die Person die Überweisung vom 7.1. beweisen kann.

Gruß Ulf

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Dezember kam bereits die 2. Mahnung.
Am 7.1. bezahlte Person X den offenen Betrag. Am 11.1. erhielt
sie ein Schreiben (datiert auf 10.1).

IMHO ist wichtig, welches Zahlungsziel auf der 2. Mahnung stand. Wenn der Geldbetrag nicht rechtzeitig einging, ist die 3. Mahnung wohl gerechtfertigt. Ging der Geldbetrag rechtzeitig ein, sehe ich keinen Grund für eine 3. Mahnung.

Üblicherweise steht auf solchen Schreibe doch auch immer der Hinweis, dass das Schreiben gegenstandslos ist, sollte inzwischen die Zahlung eingenangen sein, weil es ja sein kann, dass sich Zahlung und Schreiben überschneiden.

Gruß,
-Efchen (NAL)