Hallo,
Person X hat eine offene Rechnung beim Diestleister Y. Im Dezember kam bereits die 2. Mahnung.
Am 7.1. bezahlte Person X den offenen Betrag. Am 11.1. erhielt sie ein Schreiben (datiert auf 10.1). Die dritte Mahnung mit Hinweis darauf, dass die Rechnung noch immer nicht beglichen ist - stand 4.1.
Eine weitere Aufforderung, die Rechnung und 7,50 € Mahngebühren bis zum 19.1. zu begleichen. Es folgt ein Hinweis, dass bei Ausbleiben der Zahlung ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird.
Frage:
Muss Person X die 7,50 € bezahlen, sie befürchtet, wegen dieser den Ärger und die Kosten eins Inkasso-Auftrages.
Danke im Voraus
Nicolle