Ich habe die Steuervornameldung für April erst am 13.5. (00:11)über Elster angemeldet, also 3 Tage später als man sollte.
Die Umsatzsteuer habe ich rechtzeitig bezahlt.
Gestern bekam ich eine Mahnung in Höhe von 15 Euro; als ich da angerufen habe, wurde mir gesagt, dass es dafür ist, dass ich diese Voranmeldung später betätigt habe.
Auf dem Mahnungsbescheid steht aber verspätete Zahlung für Umsatzsteuer (?!)
Wie soll ich da vorgehen?
Muss man tatsächlich schon für verspätete Voranmeldung Bußgeld zahlen?
Ich finde es auch merkwürdig, dass diese Mahnung so spät kam; ich habe bereits auch schon die Steuer bezahlt.
Danke voraus für Ihre Antworten!
Lies mal GENAU den Bescheid. Ich vermute einen VERSPÄTUNGSZUSCHLAG. Der kommt, wenn man die Meldung WIEDERHOLT verspätet ABGIBT. Hat also nichts mit der Zahlung zu tun. Verspätete Zahlung = Säumniszuschlag. Und dafür gibts keinen Bescheid, allenfalls eine Mitteilung.
Woran lag die verspätete Abgabe ? Hast ja pünktlich bezahlt, wie du sagst. Vielleicht kann ich da helfen.
Achja: Dass der Bescheid „so spät“ kommt ist normal und hat was mit der EDV der Finanzverwaltung zu tun.
Hallo. Das weiß ich leider nicht. Ich habe einen Steuerberater, der das für mich erledigt.
Mein Tipp: auf dem FA direkt anrufen und fragen.
Viel Glück - Helena