Hallo!
Angenommen ein Unternehmer sponserd einem Partyveranstalter einen Betrag von 130€, als Gegenleistung bekommt er sein Logo auf Werbemitteln. Dies wurde mündlich ausgemacht. Nach mehreren telefonischen Mahnungen und der ersten „schriftlichen“ Mahnung, bei der ihm eine Mahngebühr von unter 35€ angedroht wurde, zahlte er immer noch nicht. Darauf hin schickt der Veranstalter ihm per Einschreiben die 2. Mahnung (mit Androhung eines Mahnverfahrens) und berechnet die davor angedrohte Mahngebühr.
Nun zahlt der „Sponsor“ den ursprünglichen Betrag von 130€, aber die Mahngebühr nicht.
Somit hat er ja auch die Mahnungen reagiert und auch „bestätigt“, dass er sponsern wollte, da der Veranstalter ja nichts schriftlich hatte.
Hat der Veranstalter nun das Recht auf diese Mahngebühr? Durch den verzögerten Geldeingang sind ja einige Kosten entstanden (Keine Zinsen, Einschreibengebühr, Porto, Druckkosten, etc…).
Angenommen der Veranstalter schickt dem Sponsor nun noch eine weitere Mahnung per Einschreiben und berechnet nochmal 15€ (Einschreiben kostet ca. 10€).
Wie stehen da, rechtlich gesehen, die Chancen, dass der Veranstalter seine Mahngebühr erhält? Könnte man dann, bei einem Betrag unter 50€ bereits ein Mahnverfahren einleiten?
Der Veranstalter hat „sicherlich“ vor, die Mahngebühr auch per Mahnung + erneute Mahngebühr zurück zu verlangen 
Ich schätze mal, dem Veranstalter geht es weniger um das Geld, sondern eher ums Prinzip, bzw rein informativ - ob er es wirklich machen wird, ist fraglich 
thanx!
Hat der Veranstalter nun das Recht auf diese Mahngebühr? Durch
den verzögerten Geldeingang sind ja einige Kosten entstanden
(Keine Zinsen, Einschreibengebühr, Porto, Druckkosten,
etc…).
Ich glaube kaum, dass Mahngebühren in dieser Höhe berechtigt sind. Wie soll denn eine solche Summe nachgewiesen werden? Andererseits sind früher bis zu DM 15,- Mahngebühr von Gerichten ohne weiteres anerkannt worden, das heißt ohne eine substantiierte Darlegung des Mahnenden.
Angenommen der Veranstalter schickt dem Sponsor nun noch eine
weitere Mahnung per Einschreiben und berechnet nochmal 15€
(Einschreiben kostet ca. 10€).
Unsinn. Ein Einwurfeinschreiben kostet so um die 2 Euro. Übrigens klingt das Ganze für mich wie der Versuch, sich über Mahngebühren zu bereichern.
Wie stehen da, rechtlich gesehen, die Chancen, dass der
Veranstalter seine Mahngebühr erhält? Könnte man dann, bei
einem Betrag unter 50€ bereits ein Mahnverfahren einleiten?
Sogar bei einem Cent.
Der Veranstalter hat „sicherlich“ vor, die Mahngebühr auch per
Mahnung + erneute Mahngebühr zurück zu verlangen 
Klar, und dann noch eine Mahnung, und wenn die Mahngebühren nicht beglichen werden, noch eine … so kann es ja wohl nicht gehen.
Levay
ja, ok, aber wenn der Sponsor mit dem Mahngebührenbetrag nicht einverstanden wäre, dann hätte er entweder das Geld sofort überwiesen (Höhe wurde ja angedroht, und die 2. Mahnung mit der Gebühr wurde auch erst ca. 2 Wochen nach Ablauf der Frist der ersten mahnung losgeschickt) oder sich beschwert.
Das Einschreiben hat 9€ und n paar Zerquetschte gekostet. War etwas schwerer und mit Rückschein. Naja gut, dazu kommen natürlich noch Druckkosten, etc… (also ein paar Kleinigkeiten im Centbereich).
Was könnte der VA denn machen, um zumindest seine Unkosten wieder rienzukriegen?
Hallo!
Für EUR 35 schreibt Dir ein Rechtsanwalt eine Mahnung auf Büttenpapier mit Blattgoldumrandung. Das ist viel zu hoch. Auch ist nicht einzusehen, warum immer weiter außergerichtlich gemahnt werden soll, wenn denn das gerichtliche Verfahren bereits angedroht worden ist; das Stichwort lautet „Schadensminderungspflicht“. Und: Ein Einschreiben für EUR 10,-? Bist Du sicher, dass Du kein „singendes Telegramm“ meinst?
nehm es als Erfahrungswerte
@vieh-lieb
Wie wäre es den ganzen Vorgang einfach unter Erfahrungswerten abzubuchen? Das nächste mal einfach auf diesen „Sponsor“ verzichten oder nur gegen Vorkasse. Bei Deinem fiktiven Fall (und der genannten Summe) scheint es sich ja eher um eine kleine Veranstaltung (Karnevalsverein?) zu handeln. Da ist Vorkasse der Sponsoren durchaus üblich.
Mir geht es auch ab und zu ums Prinzip aber letztlich stellt sich auch die Frage der Verhältnismäßigkeit. Für 130 Euro ist nicht viel mit Werbemitteln möglich. Zumal, wenn es sich ja laut Deiner Aussage um ein Sponsoring handelt. Dies setzt ja voraus, dass nicht der komplette Betrag für den Druck der Werbemittel drauf geht.
Ob es sich lohnt in diesem Segment überhaupt so ein Theater zu machen? Du solltest auch bedenken, dass potentielle zukünftige Sponsoren durch weitere Schritte abgeschreckt werden könnten. Die bekommen aus Richtung des Schuldners zu hören, dass Ihr gleich ein Riesen-Theater gemacht habt, nur weil er eine Woche zu spät gezahlt hat. Und das bei dem Streß den er in seiner Firma hat… Du verstehst?
mit besten Grüßen
Steffen B.
Naja, ich denkle mal dass der Veranstalter nun einfach noch einmal eine Mahnung schreiben wird und mit nem Anwalt droht wegen dem Restgeld, dann wird der schon zahlen… Ansonsten… kommt das nächste mal die Konkurrenz auf die plakate und wird bei ihm um sein Laden rum plakatiert wie die sau 