Natürlich muss der juristische Laie nicht die „Hausnummer“ im BGB kennen. Aber gerade in diesem Fall hilft auch etwas „Lego-Logik“ und Alltagsbeobachtung. Du gehst zum Bäcker, kaufst ein paar Brötchen, und der will sofort sein Geld haben. Du gehst ins Restaurant, und der Kellner will ebenfalls sofort sein Geld haben, … Die Liste lässt sich endlos fortsetzen.
D.h. der Gesetzestext fasst (wie so oft) nur das in Worte, was ohnehin eigentlich jedem als der typische Normalfall geläufig ist: Wenn einem nicht jemand ausdrücklich eine besondere Zahlungsfrist einräumt, dann ist die Zahlung sofort fällig. D.h. man muss nicht gesondert darauf hinweisen, wenn man sein Geld sofort haben möchte, sondern man muss genau umgekehrt ausdrücklich definieren, wenn dies mal ausnahmsweise nicht der Fall sein soll.