Mahnung unter Unternehmen. Wann und wie?

Guten Tag,

wenn ich Paragraphen im BGB richtig verstehe, gerät im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen, ein Unternehmen 30 Tage (Werk oder Kalendertage?) nach Rechnungszugang in Verzug. Schreibt man eine Woche nach Ablauf der Frist eine Mahnung, welche Kosten / Verzugszinsen sollten berechnet werden? Gibt es hier feste Sätze, müssen diese vorher vereinbart werden oder verwendet man bestimmte Prozente vom Rechnungsbetrag?

Gruss,

Peter

Guten Tag,

wenn ich Paragraphen im BGB richtig verstehe, gerät im
Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen, ein Unternehmen 30 Tage
(Werk oder Kalendertage?)

30 Kalendertage

nach Rechnungszugang in Verzug.
Schreibt man eine Woche nach Ablauf der Frist eine Mahnung,
welche Kosten / Verzugszinsen sollten berechnet werden?

Die, die dem Gläubiger enstanden sind.

Gibt
es hier feste Sätze, müssen diese vorher vereinbart werden
oder verwendet man bestimmte Prozente vom Rechnungsbetrag?

siehe AGB, sofern vorhanden, sonst halt der tatsächliche Verzugsschaden. viele Untern. verwenden hier Pauschalen, welche aber in deren AGB enthalten sind.

Nabend Jocki,

nach Rechnungszugang in Verzug.
Schreibt man eine Woche nach Ablauf der Frist eine Mahnung,
welche Kosten / Verzugszinsen sollten berechnet werden?

Die, die dem Gläubiger enstanden sind.

D.h. Kosten für das Schreiben der Mahnung, deren Zustellung zzgl. Verzugszinsen für die ersten sieben Kalendertage?

Gruss,
Peter

Die, die dem Gläubiger enstanden sind.

D.h. Kosten für das Schreiben der Mahnung, deren Zustellung
zzgl. Verzugszinsen für die ersten sieben Kalendertage?

Hallo Peter,
wenn das die Kosten/Auslagen sind, ja. Wobei für das Aufsetzen des Briefes eigentlich nichts verlangt wird. Wie will man das pauschal ermitteln. Auf jedenfall das Porto und Zinsen, ggf. Auslagen für Papier und Umschlag und wenn man es auf die Spitze treibt, dann auch noch für die Tinte auf dem Papier.
Daher gehen die meisten Firmen den Weg, dies pauschal in Ihre AGB aufzunehmen, z.B. mit 5,- pro Mahnung.
Es gab da auch mal ein Urteil über die Höhe einer Mahngebühr. Mal danach googlen.