Mahnung, Vollstreckungsbescheid

ich habe über das Amtsgericht einen Mahnbescheid zustellen lassen, 2 Wochen warten, nun habe ich die durchschrift wieder, wie lange darf ich maximal warten, um noch den Vollstreckungsbescheid zu beantragen ?? Oder muß ich nach einer gewissen Zeit wieder mit einem Mahnbescheid anfangen ? Es handelt sich hierbei um Privatpersonen, keine Firmen. Ich habe als Privatperson jemanden viel Geld geliehen, bisher aber es nicht zurück bekommen.

ich habe über das Amtsgericht einen Mahnbescheid zustellen
lassen, 2 Wochen warten, nun habe ich die durchschrift wieder,
wie lange darf ich maximal warten, um noch den
Vollstreckungsbescheid zu beantragen ??

soviel ich weiß, ergeht der automatisch, wenn die widerspruchsfrist (sind wohl 2 wochen ab zustellung) verstrichen ist, ohne daß der schuldner deinem anspruch widersprochen hat.
wenn er widerspruch einlegt, gibt es ein normales zivilprozeßverfahren. vielleicht einfach mal beim gericht nachfragen, bei dem du den mahnbescheid beantragt hast.

> Oder muß ich nach

einer gewissen Zeit wieder mit einem Mahnbescheid anfangen ?
Es handelt sich hierbei um Privatpersonen, keine Firmen. Ich
habe als Privatperson jemanden viel Geld geliehen, bisher aber
es nicht zurück bekommen.

Hallo Thomas,

das steht auf dem Formular drauf. Du musst 14 Tage warten. Kannst du dann noch keine Geldeingang verzeichnen, unterschreibst du den Schein, kreuzt an, dass noch keine Zahlungen geleistet worden sind und dass der Schein vom Gericht zugestellt werden soll, und ab danit in die Post ans Amtsgericht. Ich würde mir aber vón dem Schein eine Kopie machen, sonst hast du nichts mehr in der Hand. Wenn du ganz sicher gehen willst, dass der Schein ankommt, per Einschreiben.

Viele Grüße Ordnazo

Wenn nach dem Vollstreckungsbescheid noch nicht gezahlt wird, kannst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen.