Mahnung von der Deutschen Zentral Inkasso

Hallo ,

im Dezember bekam ich eine Rechnung über 96 € dafür das ich angeblich eine Dienstleistung von download-service.de genutzt habe , was allerdings nicht der Fall ist . Ich habe nichts unternommen , jetzt am Donnerstag bekomme ich die 2.Mahnung dieses mal aus Berlin von Deutsche Zentral Inkasso , sie fordern nun schon 155,02 € , und warnen mit einer Gerichtlichen Verhandlung bei nicht Zahlung. Nun soll ich bis zum 07.09.2011 an die Sparkasse Ingolstadt überweisen , sehe ich natürlich nicht ein . Was tun : Anwalt,Polizei,Sparkasse ?

Danke schon im Vorraus

Guten Abend,

so manche Download-Services bewegen sich dem Vernehmen nach nach der Grenze der Legalität, indem Sie Regelungen zur Fernabnahme, d.h. des Widerrufs des Vertragsabschlusses (bzw. der entsprechenden Kunden-Willenserklärung) recht kreativ zu umgehen wissen und letztlich mittels Inkassounternehmen, die dabei auch ihren Schnitt machen dürften, auf Basis von Angst oder Dummheit Geschäft generieren. Zu allem Überfluss werden oftmals Freeware-Produkte zum Download offeriert und erst nach so manchem Klick, der schnell getätigt ist, merkt der User, dass sich irgendwo eine Kostenpflichtigkeit eingeschlichen hat, die er akzeptierte.
Sofern Sie wirklich keine Leistung des Anbieters in Anspruch genommen haben, können Sie die Drohgebärden gelassen zur Kenntnis nehmen, denn schließlich liegt die Beweislast dafür, dass Sie vermeintlich Leistungen in Anspruch genommen haben, auf der Gegenseite. Dieser Beweis dürfte schwerlich zu führen sein. Das ist freilich auch dem Inkassoladen klar, der sich gut überlegen wird, ob er die mit einem wenig aussichtsreichen Rechtsstreit verbundenen Kosten auf sich nimmt.
Vielleicht sollten Sie auch einfach mal den besagten Download-Service googeln. Es sollte mich nicht wundern, wenn Sie hierzu zahlreiche Treffer bekämen, die in vollkommen identisches Geschäftsgebaren beschreiben.
Ich hoffe, mit diesen Zeilen etwas geholfen zu haben.

Beste Grüße

Hallo,

das Portal ist scheinbar ein bekanntes Betrügerunternehmen. Wenn man dieses bei Google eingibt, ist bereits der dritte Treffer eine Warnung vor der Firma.
Ich denke, es ist das beste, wenn Sie mit ihrer lokalen Verbraucherschutzzentrale Kontakt aufnehmen und die dort vorliegenden Formvordrucke für diesen Fall absenden. Meist handelt es sich bei diesen Forderungen um unberechtigte. Die Verbraucherzentrale hat da detaillierte Kenntnisse und wird Sie gut beraten. M. E. ist ein Einschreiben mit Rückschein, um die Forderungen von sich zu weisen allerdings sinnvoll, weil eine unbeantwortete Forderung statthaft werden könnte. Aber für eine genaue Auskunft bin ich leider zu wenig in der Materie.

Viel Erfolg und Grüße MS

Hallo, derartige Internetbetrügereien kommen manchmal durch einen Klick auf irgendeiner Seite zustande, manchmal sind sie aber auch willkürlich.
Sich ganz zu verstecken ist risikoreich. Ich würde beiden Institutionen mitteilen, dass kein Service in Anspruch genommen wurde und somit keinerlei Gegenleistung fällig wird. Bitte um Nachweis, was du wann mit welcher IP getan haben sollst. Dann heisst es erst mal wieder abwarten.

LG Jörg

Guten Morgen,

Du bist auf eine so genannte „Download-Falle“ hereingefallen!
Diese finden sich überall im www.
Sie bieten „kostenlose“ Downloads von Freeware (tatsächlich kostnlose Software!!!) verschiedenster Programmierer auf ihren Seiten an, verstecken aber meist sehr gut (oft nur in ihren AGB’s) den Hinweis darauf, daß es sich bei ihrem Angebot um ein Abo des angebotenen Service handelt.
Nach einigen Zeit kommt dann die Rechnung, oft sogar direkt eine Mahnung.

Viele Deiner Fragen findest Du unter folgendem Link beantwortet:

http://forum.chip.de/recht/faq-vorsicht-download-fal…

Auch bei dem nächsten Link findest Du besonders wertvolle Hilfe:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ131382510621717/link462271A…

Beides sind vertrauenswürdige Seiten die sich mit solchen Problemen intensiv befassen.
Aber Du solltest diesmal und vor Allem künftig genauer lesen was auf den Seiten im Web geschrieben steht!
Im www sind viele unsaubere Dinge unterwegs und unvorsichtige Leute machen den Betrügern das Leben sehr leicht und angenehm!!!

Ich wünsche Dir von Herzen sehr viel Erfolg beim Vorgehen gegen diese linken Abzocker!

Auf jeden Fall nun schriftlich Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, daß Du „ihre“ Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hast. (Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein!)
Die Forderung aus der 2. Mahnung als gegenstandslos ablehnen. Zusatz: „Einer evtl. gerichtlichen Auseindersetzung sehe ich gelassen entgegen“ ! In den meisten Fällen knicken „sie“ dann ein.
Danach einfach einmal abwarten was sich in Zukunft ergeben wird.
Häufig ist es so, daß „sie“ sich dann nicht mehr melden. Den Fall auch schriftlich der für Dich (Bundesland) zuständigen Verbraucherzentrale melden. Die werden auch noch weiterhelfen.
Bitte genau prüfen und wenn auch beweisen, daß du die Dienstleistung von download.de nicht in Anspruch genommen hast.
Die versuchen es immer wieder und schüchtern ein.
Viel Erfolg !!!

nip

Bei der Auswahl „Anwalt, Polizei, Sparkasse“ würde ich den Anwalt bevorzugen. Es scheint ja ein privatrechtliches Problem mit einer Rechnung zu geben. Vielleicht steht ja in der ursprünglichen Rechnung eine Begründung/Erklärung für die Forderung? Irgendwie haben die ja z.B. Deine Adresse bekommen. Also den Service vielleicht genutzt ohne es zu merken? Dann könnte ein Anwalt in Richtung Täuschung argunmentieren…

Guten Tag,
dies ist ein privatrechtliches Problem. Ich bin jedoch für öffentliches Recht als Interessierter eingetragen.

Dennoch empfehle ich: In Ruhe abwarten. Es folgen noch 1-2 Briefe und dann folgt in der Regel nichts mehr. Ein Anwalt veursacht erst einmal nur Kosten, wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben.
Ich würde evtl. noch schriftlich Anzeige bei der für die Firma download-service zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

Gruß
jotti

Hallo,
ich habe auch mal so etwas bekommen. Das ist totaler Quatsch!! Gar nicht reagieren. Meistens gibt es nicht mal die Tel.Nr.!!
Die wollen irgendwo Geld mit machen und ist Betrug.
Sollte etwas vom Gericht kommen kannst du immer noch zur Polizei und zum Anwalt. Aber auf gar keinen Fall bezahlen!
Tschüß und nicht aufregen!

Sie brauchen nichts zu machen. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, müssen Sie widersprechen. Wie das geht, steht beim Mahnbescheid dabei. Das aber dürfen Sie auf keinen Fall verpassen.
Wenn Sie keine weiteren Anschreiben erhaten möchten, verbeiten Sie dem Inkasso-Büro weitere Anschreiben schriftlich. Drohen Sie darin bei Zuwiderhandlung mit einer Abmahnung durch Ihren Rechtsanwalt.
Da hier zumindest der Verdacht eines Betruges vorliegt, sollten Sie andere dadurch schützen, dass Sie eine Strafanzeige stellen. Das machen Sie über den Internetauftritt IHrer Poizie. Geben Sie in Google polizei online ein und sie bekommen die Portale der Poizeien der Länder. Hier können Sie Ihre Anzeige aufgeben. Oft erhalten Sie einen Anruf IHrer Ortspolizei, Sie mögen bitte vorbei kommen, um die Anzeige zu unterschreiben oder noch weitere Angaben zu machen. Das können Sie ablehnen. Die Polizei ist diesebzüglich etewas dreist. Oft erzählen die Sie seien verpflichtet zu erscheinen . Das ist meist Unsinn.
Sie können den Fall auch der Aufsichtsbehörde des INkasso-Büros mitteilen, mit dem Hinweis, das Büro habe den VErtragsschluss mit IHnen nicht geprüft. Die Aufsichtsbehörde finden Sie im Impressum des INkasso-Büros. (Da muss sie zumindest bei legalen Büros stehen)
Glück auf

Hallo,
wenn das wirklich so geschehen ist, würde ich ersteinmal die Verbraucherzentrale kontaktieren und auch ggf. Anzige bei der Polizei erstatten.
MFG

Hi,
es muss doch auf der Rechnung drauf gestanden haben, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde durch den angeblichen download? Wieso 2.Mahnung? Wo, wann kam die 1.?
Falls es möglich ist, die betr. Website nochmal aufzurufen, nochmal genau reingucken und überprüfen, ob da Hinweise fehlen, falls der download entgeltlich war. Also ob sowas wie ne korrekte Adresse angegeben war,nicht nur ne Tel. Nr., oder es irgendwelche anderen Formfehler gibt.
Hilfreich ist bei sowas, die Verbraucherberatung zu kontaktieren; die haben einschlägige Erfahrungen und sogen. „schwarze Listen“. Kostet ca. 40€.
Ansonsten gibt es ein Limit, bis wohin die die Kosten treiben dürfen, die angemahnt wurden. Weiß ich jetzt aber nicht.Mal selbst googeln!
Auf ne Klage lassen die es i.d.R. nicht ankommen.
Bin aber kein RA
Gruß
und ps: bitte keine weiteren Fragen, bin weg ab morgen.

Hallo,
schau doch mal da nach:
http://www.abzocknews.de/2009/06/25/dz-deutsche-zent…
Mfg KKl

Hallo ,

im Dezember bekam ich Rechnung über 96 € dafür das ich
angeblich eine Dienstleistung von download-service.de genutzt
habe , was allerdings nicht der Fall ist . Ich habe nichts

unternommen, jetzt 2.Mahnung,:dieses mal aus Berlin von Deutsche Zentral Inkasso, sie fordern nun schon 155,02 € , und warnen mit gerichtlicher Verhandlung bei nicht Zahlung. Soll ich bis 07.09.2011 überweisen, sehe ich natürlich nicht ein. Anwalt,Polizei,Sparkasse ?

Danke schon im Vorraus