Mahnung von der hausverwaltung

Hallo,

da ich in diesem Fall auch nur Anfängerin bin, kann ich nur mit meinem (hoffentlich gesunden) Menschenverstand einen Rat geben.

In der Satzung der WEG muß die Zahlung von Wohngeld und Nachzahlung einer Jahresabschlußrechnung geregelt sein. Auch die Handlung bei Zahlungsverzug muß dort aufgeführt sein. Jeder Eigentümer ist berechtigt, jederzeit Einsicht in die Satzung zu bekommen. Von Vorteil ist, wenn man ein solches Exemplar ausgehändigt bekommt.

Die HV ist verpflichtet, sich neutral gegenüber jedem Wohnungseigentümer zu verhalten. Ich weiß jetzt nicht, inwiefern der HV sich bei Ihnen in Bezug auf Datenschutz richtig oder falsch verhalten hat. Bei der Abrechung müssen die Aussenstände wohl aufgeführt werden aber eine namentliche Nennung des Schuldners ist meines Erachtens nicht rechtens. (Datenschutz) Wenn ich mit einer Person meines Vertrauens bei meinem Bankberater sitze, darf der mir auch nichts über die finanzielle Situation meines Begleiters erzählen. Von der HV wäre es faierer gewesen im Sinne des Hausfriedens ein Gespräch mit Ihnen über die Regelung der Schuldtilgung zu führen. Rechtliche Verfahren kann man jederzeit und bei wiederholtem Nichteinhalten einer Vereinbahrung einleiten. Eine gütliche Einigung ist immer vorzuziehen. Einem Mahnverfahren muß eine Rechnung mit Setzung einer Zahlungsfrist, die nicht eingehalten wurde, vorangegangen sein.

Ich empfehle Ihnen, ein Gespräch mit der Bank zu führen, um die finanzielle Situation zu entspannen. Das Ergebnis des Gesprächs teilen Sie bitte auch dem Rechtsbeistand (Spezialist für Wohnungseigentum) mit. So können Sie bei einem Rechtsbeistand und auch bei der HV beweisen, daß Sie wirklich willens sind, ausstehende Zahlungen zu begleichen und den Hausfrieden zu wahren.

Dann wäre ein schriftlicher neutraler (nicht in Wut geschrieben. Das geht in die Hose) Brief an die HV mit Bitte um Klärung der Handlungsweise der HV, ratsam. Falls Sie sehr emotional sind, suchen Sie sich eine Vertrauensperson, die Ihnen sonst einen solchen Brief aufsetzen kann. Schriftlich wegen der Beweisführung, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Bringen Sie zum Ausdruck, daß die Veröffentlichung der Schuldnernamen (egal welcher)ein Vertrauensbruch darstellt. Fragen Sie die anderen Eigentümer, ob sie es gut finden, wenn ihre Namen bei Versammlungen veröffentlich werden, wenn sie mal in Verzug sind. Möchte nicht jeder im Haus seine Ruhe und ein friedliches Miteinander? Nur durch den Willen der gütlichen Einigung kann dieser Hausfrieden gewahrt bleiben.

Ich hoffen, daß ich Ihnen zumindest ein wenig helfen konnte. Bitte bemühen Sie Sich, die Sache neutral und gütlich zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Charlotte 58

moin,moin
es ist halt so, wenn man im Rückstand ist, und die Fristen versäumt hat, ist mann oft der Willkür ausgesetzt. Gleichbehandlung mit Namen nennung ist jedoch auch bei Säumigen Zahlern Voraussetzng.Es muß jeoch der Nachweis erbracht werden, das säumige Zahler auch noch da sind. Da wird es schwierig.Mahnbescheid kann nur ausgestellt werden bei Nachforderungen, wenn auch eine Zahlungsfrist , die kürzer ist als die gestztliche, genannt wurde.
Viel Spas weiterhin
D R

Antwort:
Du hast das Recht, in alle Unterlagen der WEG Einsicht zu nehmen. Die HV ist zur Auskunft verpflichtet. Notfalls muss ein Anwalt oder ein Sachverständiger eingeschaltet werden.
MfG
H.Eger

Gleiches Recht für Alle!
Wenn die HV schon Namen von Schluldnern öffentlich macht - was bedenklich ist, dann bitte von allen.

Generell hat jeder Eigentümer das Recht auf Akteneinsicht und Rechnungsprüfung. Einfach einen Termin bei der HV vereinbaren. Wenn das nicht klappt ggfls. einklagen.

Wegen den Rückständen. Eingeklagt werden kann vorerst nur die ausstehenden Gelder gemäß Wirtschaftsplan. Wenn der zu gering war, dann sind die Rückstände anderst zu werten, wie Abrechnungsschulden.

Einfach den RA wechseln und Einspruch gegen den MB einlegen. Grundlos geht sowas ja nicht.