Mahnung von der hausverwaltung

hallo zusammen,

um es kurz zu machen

ich war im rückstand mit meinem wohngeld…
wollte es in raten abbezahlen die HV hat es abgelehnt und mir ein gerichtsverfahren angehängt

hat mich sehr viel geld gekostet…
laut HV ist sie gesetzlich verpflichtet das geld einzutreiben was ja auch ok ist…
auf meine anfrage^n wie wer denn alles im rückstand ist hat sie mir ohne grund verweigert und nur gesagt dass alle namentlich bei der versammlung genannt werden.

die versammlung war und nur mein name ist gefalllen und von den anderen n icht…
wenn das gesetzt es so verlangt wieso macht die HV ihre eigenen und stellt nur mich an den pranger die anderen wurden auch nicht so wie ich angemahnt sondern da wurde plötzlich eine ratenzahlung vereinbart…

mein verdacht ist das dies vom beirat gesteuert wurde weil selbst der beirat hat mir jegliche auskunft verweigert

ICH BIN EIGENTÜMER ich muss doch auch RECHTE haben.

ich würde gerne der HV dafür jetzt zeigen dass ich mir das nicht gefallen lasse und wenn es das gesetzt so will dann soll die HV alle anmahnen und nicht nur einen einzelnen…
den beirat noch wegen befangenheit und mägliche schadensersatzanspr+che geltend machen…

nu ja jetzt war die jahresabschlussrechnung und jeder muss nachzahlen

ich kriege schon wieder ohne jegliche erinnerung oder sonstiges ein mahnbescheid… die anderen nicht obwohl sie auch alle nachzahlen müssen…

bitte um tips es kann nicht sein das ich keine rechte habe auch nach mehreren besuchen in kanzleien wurde mir gesagt ich soll es so hinnehmen … das kann doch nicht sein…

danke für infos und ratschläge im voraus…

Hallo…
Recht haben und Recht kriegen - sind zweierlei…!
Ich vermute, dass die anderen sich nett eingeschleimt haben - und somit im Rahmen des Bestimmers einfach mehr Zugeständnisse bekommen haben.
Bevor Sie einen teueren und aufwändigen Rechtsstreit anfangen, bitte vorher grundsätzlich überlegen: „Ist es für mich gut, ist mir der Aufwand wert - oder springe ich lieber über meinen eigenen Schatten und versuche mit Freundlichkeit, Nettigkeit und Menschlichkeit einen optimalen Gewinn für mich raus zu holen…“
Auch wenn Ihnen sonst und hinterher alle den Buckel runter rutschen können…
Ich wünsche Ihnen viel Glück - Helena

hallo helena…

ja alles schön und gut aber das sind doch schon fast kriminielle machenschaften die ich als eigentümer nicht dulden muss…

mein wohnung steht zum verkauf termin notar ist auch schon fest ich befürchte dass mir hier einer in die suppe spucken will und da ist dann auch mal schlusss…

vor allem noch ne frage wieso taucht aber der jahresabschlussrechnung ein betrag von ca 300€ an die weg anwaltskosten auf wenn ich sowies verurteilt wurde und alles zahlen muss

Hallo,

derartige Schwierigkeiten kann man dadurch vermeiden, indem man das Hausgeld pünktlich und regelmäßig bezahlt. Hierzu sind die Miteigentümer von Gesetzes wegen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet! Gleiches gilt natütlich auch für Nachzahlungen.

Da es zu den Aufgaben der Hausverwaltung gehört, den Eingang der Hausgelder/Zahlungen zu überwachen, wird die ordnungsmäßige Verwaltung durch unregelmäßige und unpünktliche Zahlungen einzelner Eigentümer erheblich beeinträchtigt. Unpünktliche Wohngeldzahlungen können sogar zum Entzug des Wohnungseigentums führen (siehe §18 WEG)!

Wenn die Hausverwaltung nicht sofort angemessen reagiert, so kann sie von den anderen Eigentümern in Regress genommen werden.

Aus meiner Sicht hat die Verwaltung also richtig gehandelt. Auch die Auskunftspflicht der Verwaltung ist gesetzlich geregelt. Auch hier hat die Verwaltung richtig gehandelt, wenn Sie einem einzelnen Eigentümer die Auskunft verweigert.

Wenn andere Eigentümer jedoch eine Sonderbehandlung erhalten und dies nachgewiesen werden kann, dann führt kein Weg daran vorbei dies gerichtlich klären zu lassen.

Beste Grüße
P. Koltes

Hallo Herr Koltes…

ja sie habe scho Recht… laut Gesetz ist wohl die HV verpflichtet mir dies bekannt zu geben in Anonymiesierter Form… nur jegliche verweigerung zu einzelnen Pukten die nichts mit meiner Mahnung zu tun haben.,… geht nichtl.

Und wenn es Gesetzt ist und die HV Sonderbehandlungen macht dies ich auch nachweisen kann muss es einen WEg geben denen jetzt mal auf die Füsse zu steigen oder???

und laut § xy denn ich jetzt nicht auf die schnelle finden kann ist es auch so dass sie mir auch die namen sagen muss weil eis eine WEG ist und da keine Geheimnisse bestehen… suche ihn gleich raus

Jeder Wohnungseigentümer hat als Kontrollrecht ein Recht auf Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen einschließlich der Einzelabrechnungen aller Wohnungseigentümer, ohne dass hierfür datenschutzrechtliche Einschränkungen zu beachten sind. Die Art und Weise der Einsichtnahme ist dabei nach den Wünschen des Wohnungseigentümers zu gestalten, weshalb ihm auch auf sein Verlangen gegen Kostenerstattung entsprechende Kopien auszuhändigen sind. Die entsprechende Verpflichtung des Verwalters, Einsicht in die genannten Unterlagen zu gewähren, ergibt sich aus § 28 Abs. 3 WEG, §§ 675, 666 BGB i.V.m. § 259 BGB und dem Verwaltervertrag.

was ist damit??

In dem zitierten Paragraphen geht es um die „Rechnungslegung“ einer WEG, also um die Jahresabrechnung! Das ist aber nicht auf „alle“ Informationen über einzelne Wohnungseigentümer übertragbar. Hier muss die Verwaltung sich natürlich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen halten. Wenn sie dies nicht tut, macht sie sich strafbar. Grundsätzlich sollte eine Verwaltung die Auskunft, die Sie herausgibt an „alle“ Eigentümer herausgeben und nicht nur an einzelne Miteigentümer.

Zu einer eventuell vorliegenden Ungleichbehandlung und
wie dagegen vorzugehen ist, habe ich mich bereits geäußert.

Bitte beachten Sie, Hausverwalter sind keine Juristen. Daher kann und darf ich Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben.

MfG
P. Koltes

Hallo Herr Koltes…

ich will keine rechtsberatung die hole ich mir dann scho von einem juristen aber hier läuft was mächtig schief… wenn ein eigentümer egalr zu welcher sache einsicht verlangt und verweigert wird und dann gleich mit einem mahnbescheid reagiert… ist äußerst dubios

Ohne die Einzelheiten zu kennen, muss man sagen, dass sich das schon komisch anhört - aber, so wie die „Kanzleien“ es gesagt haben, ist es wohl hinzunehmen.

So wie es bei Michael Mittermeier ein paar richtige A-Kinder gibt, so hat deine Verwaltung wohl ihren A-Eigentümer in dir gefunden.

Hast du der Verwaltung mal ans Bein gep***? Oft kommt es ja so zurück, wie man in den Wald hinein ruft. Vielleicht kannst du mit dem Objektbetreuer oder Sachbearbeiter mal persönlich reden und eine gute Basis schaffen.

In einer WEG wird ja alles per Mehrheit entschieden, z. B. auch der Verwalter bestellt usw. Da ist es hilfreich, unter den Miteigentümern ein paar Freunde zu haben…

Alleine gibt es natürlich auch ein paar Sachen, mit denen du zurückp*** kannst. U. a. Beschlusssammlung, Kontoführung, gegen Nichtige bzw. Anfechtbare Beschlüsse bei GerichtEeinspruch einlegen… (da sollte es schon einen auf WEG-Recht spezialisierten RA geben, der da mitmacht…)

Hallo,

leider kenne ich die rechtliche Lage hier auch nicht! Für solche Sachen würde ich mich an Deiner Stelle an die Rechtsanwälte von Haus und Grund wenden - wenn man da Mitglied ist (das kostet auch echt nicht viel) bekommt man kostenlose Rechtsberatung.
Allerdings habe ich durch meine Hausversammlungen mitbekommen, dass nach der neuen Rechtslage in den Abrechnungen auch Rückstände ausgewiesen werden müssen (ob die nur für die einzelnen Eigentümer ausgewiesen werden müssen oder für alle sichtbar, weiß ich nicht - bei manchen Hausverwaltungen bekommt man eine dicke Liste und sieht auch alle Eigentümer, die im Rückstand sind und bei manchen bekommt man nur seine eigenen Rückstände als Abrechnung). Diese neue Regelung wurde wohl eingeführt, damit man bei der Steuererklärung nicht schummeln kann und Kosten absetzen kann, für die man gar keinen Hausgeldbeitrag geleistet hat.
Inwieweit Hausverwaltungen sich auf Ratenzahlungen einlassen müssen, weiß ich auch nicht - das ist (meine Theorie!) wahrscheinlich eine Sache der Kommunikation und des Vertrauens und der guten Erfahrungen mit einer Person als Schuldner (zB ob die Schuldner offensiv mit dem Problem umgehen und von selbst an die Hausverwaltung herantreten, welche Möglichkeiten sie anbieten können) und ich kann mir vorstellen, dass hier aus diesen Gründen vielleicht auch verschiedene Eigentümer verschieden behandelt werden.
Mehrere Leute, die ihr Hausgeld nicht zahlen, habe ich nur in einer einzigen Eigentümergemeinschaft, und das wird auch offen thematisiert (jedenfalls dann, wenn die Schulden eine gewisse Höhe haben und derjenige nicht nur mit einer Rate „mal“ im Rückstand ist) und auch, welche Lösungsmöglichkeiten man mit den Eigentümern erarbeitet hat oder ob es keine gemeinsamen Möglichkeiten mehr gibt, so dass nur noch Zwangsvollstreckung und ggf. Zwangsversteigerung des Eigentums zugunsten der Gemeinschaft geht (je nachdem, wie hoch die Schulden sind).

Fazit: lieber einen kompetenten Rechtsanwalt fragen - kostenlos bei Haus und Grund!

Hallo,

du hast als Eigentümer ein Recht in die Unterlagen der Verwaltung Einsicht zu nehmen. Setze ein Schreiben auf, indem du mitteilst, dass du Einsicht haben möchtest und mache drei Terminvorschläge, die in den normalen Bürozeiten liegen.

Hallo,

grundsätzlich hast Du mein Mitgefühl für die anscheinend einseitige Haltung Deiner Hausverwaltung zu Deinen Ungunsten - aber wenn Dir schon Anwälte gesagt haben, dass Du da nichts machen kannst, dann werden sie sich in der Rechtslage zumindest besser auskennen als ich.

Alles Gute
Claudia

Hallo,
leider kann ich hier nicht helfen, da die Fragen nur rechtlich zuklären wären (Einsicht in Teilungserklärung etc.)
Grundsätzlich sollte jeder Eigentümer das Recht haben, sich zu informieren.
Ich empfehle, einen fachlich versierten Rechtsanwalt einzuschalten.

MfG
Rheinbahnerin

Hallo fragen 1973,
wer im Rückstand ist, muss auch mit einem Mahnbescheid rechnen. Wenn jedoch Ratenzahlungen angeboten werden, wird ein vernünftiger Verwalter diese akzeptieren, es sei denn, sie sind zu gering.
Ich bin nicht sicher, ob der Verwalter alle säumigen Zahler nennen muss. Allerdings hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, die Hausakte einzusehen, dann kann er auch die anderen säumigen Zahler feststellen.
Wenn auf der Versammlung nur Ihr Name fällt, obwohl es noch andere Schuldner gibt, ist das nicht tragbar. Dann macht der Verwalter einen Fehler. Wenn der Verwalter Ratenzahlungen nur bei den Anderen akzeptiert, ist das auch ein Fehler. Und wenn er schon wieder einen Mahnbescheid nur gegen Sie erlässt, ohne vorher gemahnt zu haben, ist es auch ein Fehler.
Die RA-Kanzleien, in denen Sie waren, haben Ihnen geraten, alles so zu belassen. Das macht mich stutzig. Kann es vielleicht sein, dass der Verwalter diese Probleme ständig mit Ihnen hat? Aber auch dann darf er nicht so handeln. Alle Eigentümer haben die gleichen Rechte!
Ein Verwalter, der so oft Fehler macht, muss abgewählt werden. Dazu benötigen Sie mindestens ein Viertel der Wohnungseigentümer, mit denen Sie eine außerordentliche Versammlung einberufen sollten. Der einzige Tagesordnungspunkt: Abwahl und fristlose Kündigung des Verwalters aus wichtigem Grund.
Das sollten Sie Ihrem Verwalter einmal sagen, vielleicht wird er dann ordnungsgemäß handeln.
Leider gibt es wenig Möglichkeiten. Sie können gegen einen Verwalter auch vor Gericht ziehen, aber auch die Klage und der Rechtsanwalt kosten Geld. Geld, das Ihnen dann vielleicht fehlt, die Hausgelder pünktlich zu bezahlen
MOETT

Hallo Fragen 1973,
ein wirres durcheinander. Natürlich hast Du ein Recht als Eigentümer zu erfahren wer welche Aussenstände hat.
Das muss dir die Verwaltung mitteilen.
Dann kannst Du erst einmal prüfen ob überhaupt jemand Aussenstände hat.
Warum vielleicht die HV mit anderen Ratenzahlungen vereinbart und mir die nicht lässt sich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.
Dazu müsste dir die HV auch eine Stellungnahem geben.

Gruß K.P:

Hallo Herr Mayer,
hallo all die anderen,

Die HV hat mir ohne jeglichen Grund Auskunft verweigert, stattdessen mit Mahnbescheid geantwortet.

Der Verdacht ist da , dass es vom Beirat gesteuert wird kann es nur beweisen wenn ein Jurist zur HV geht und alle Sachen abholt .

1 Habe ich ein Recht den E-Mail verkehr zwischen Beirat und HV zu sehen? Sollte ja kein Geheimnis sein…
2 HV verweigert mir alles ich würde jetzt gerne wie sagt man so schön auf den Putz hauen und Stopp sagen
3. Ich musste mit einem Anwalt drohen , dass meine Tagesordnungspunkte überhaupt auf die Tagesordnung kommen.

und und das ist jetzt nicht mehr lustig…

Hallo
Ich kann Dir leider zu Deinen Beispielen keine pos. Antwort geben. Die WEG hat die HV gewählt damit alle Geschäftlichen Belange ordnungsgemäß geregelt werden.Wenn Du die HV mit ausstehenden Wohngeldzahlungen in Schwierigkeiten bringst so kann Sie mit Mahnung u. Gericht drohen bzw. das Verfahren einleiten damit das geschäftsgebaren weiter läuft.Wie Du erwähnst hast Du den Eindruck dass Du anderst Behandelt wirst, in diesem Falle musst Du die HV um eine schriftliche Auskunft/ Stellungsnahme erbitten .
Gruß
Süden78

Hallo Meott,

dieses geld habe ich und die zeit auch…
nur weil mal einmal im verzug ist so zu reagieren ist schickane

Hallo 1973,

das alles ist ohne persönliches Gespräch für einen Dritten sehr verwirrend; wenn man isoliert (vielleicht sogar gemobbt) wird in einer ETG, sind Gespräche oft nicht hilfreich oder gar erfolgversprechend. Ich würde vorschlagen, dem Verein „Wohnen im Eigentum“ beizutreten (nur Euro 60 Jahresbeitrag); neben einem Archiv mit der Behandlung von Problemfällen, kann man 15 minütige Anwaltsberatungen (auch mehrfach) in Anspruch nehmen, die Wartezeiten nach Anmeldung sind sehr kurz. M. E. ist das Problem vorwiegend juristisch zu lösen und hier stehen durchaus mit der Problematik vertraute Anwälte/innen zur Verfügung.
Gutes Gelingen
HJR