Folgendes: Person A überweist am letzten Tag der Frist das erhöhte Beförderungsentgelt an den MVV bald danach kommt von diesem eine Mahnung aufgrund nicht eingegangener Zahlung, Person A ignoriert diese Mahnung bald darauf kommt wieder Post direkt von dem beauftragten Inkasso Unternehmen mit der Aufforderung „doch so vernünftig zu sein und zu bezahlen“. Fragen nun: kann Person A aufgrund Nötigung oder Belästigung ggf. dagegen vorgehen, darf der MVV ohne Einwilligung von A persönliche Daten überhaupt weitergeben und darf das Inkassounternehmen diese Daten speichern?? Vielen Dank für eure Hilfe/Antworten!
„Person A überweist am letzten Tag der Frist das erhöhte Beförderungsentgelt an den MVV“
Und ist somit in Verzug geraten. Die Frist bedeutet nicht dass A bis zu diesem Zeitpunkt die Zahlung angewiesen haben muss, sondern per diesem Tag „Zahlungseingang bei der MVV“. Also waren die völlig im Recht A zu mahnen. Hier hilft nur ein freundlicher Brief von A an die MVV dass er zu spät überwiesen hat und sie ihr Inkassobüro zurückpfeifen sollen.
Gruss
K
Okay… und wie sieht es mit dem Thema Datenschutz aus, Person A hat nie eingewilligt das der MVV persönliche Daten weitergeben darf und schon gar nicht, dass diese von dem Inkasso Unternehmen gespeichert werden dürfen ist das alles rechtens?? Gruß
Hallo!
Da wird nichts gespeichert.
Der Verkehrsverbund gibt eine Forderung an einen Dienstleister weiter, der in deren Auftrag sich ums Eintreiben des Geldes kümmern soll.
Dazu braucht man nicht Deine Erlaubnis.
Und irgendwo in den Beförderungsbestimmungen wird etwas dazu drinstehen.
MfG
duck313
„Person A überweist am letzten Tag der Frist das erhöhte
Beförderungsentgelt an den MVV“
Und ist somit in Verzug geraten. Die Frist bedeutet nicht dass
A bis zu diesem Zeitpunkt die Zahlung angewiesen haben muss,
sondern per diesem Tag „Zahlungseingang bei der MVV“.
Woraus schließt du das, bitte? Der Grundsatz lautet, dass es für den Verzug auf die Vornahme der Leistungshandlung ankommt, nicht auf den Eintritt des Leistungserfolges. Allerdings irrst du bereits mit der Annahme, dass Verzug erst mit Ablauf der Frist eintritt. Tatsächlich tritt Verzug mit Zugang der Meinung ein. Durch deinen Doppelirrtum hast du nach dem Prinzip „Minus mal minus ist plus“ zufällig das richtige Ergebnis genannt.
Also
waren die völlig im Recht A zu mahnen.
Auch das ist ein Folgefehler. Man mahn nicht zu Recht, wenn der Schuldner in Verzug ist, sondern durch die Mahnung tritt Verzug ein, so dass Verzug keine Voraussetzung sein kann.
Im Schreiben des Inkasso Unternehmens steht allerdings „Wir speichern Ihre persönlichen Daten“. Gruß
Also wenn ich das richtig verstehe tritt mit der Zahlung am letzten Tag der Frist noch kein Verzug ein sondern erst ab Erhalt der ersten Mahnung?! Gruß