Mahnung von Porto

Im Dezember 2008 habe ich bei einem online Schuhhandel Schuhe besteellt und zurückgesendet. Jetzt im Januar 2011 erhalte ich eine Mahnung über entsprechende Portogebühr. Gibt es einen Paragraphen im HGB, welches bei einer zurückgesendeten Ware den Anspruch auf Portogebühr erlischt, bzw. wie lange ist die Mahnfrist, bzw. muss ich die Portogebühr von 2008 wirklich zahlen?
MfG
Dörte

Hallo,

ich bin kein Jurist, also kann ich die Frage nicht seriös beantworten.

Das richtige Gesetz ist hier abern nicht das HGB sondern das BGB.
M.E. richtet sich die Frage ob das Porto hätte bezahlt werden müssen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Lieferanten.

Ich nehme an, die Schuhe wurden erst in 2009 zurückgeschickt; wenn die Portoforderung bei Rücksendung in den Lieferbedingungen vorgesehen ist, wäre sie damit nicht verjährt.

Ich persönlich würde nicht zahlen, denn das Porto wird wohl nur ein paar Euro ausmachen; deswegen wird der Lieferant wohl kaum einen Mahnbescheid erwirken.

Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist und kann nur das sagen, was ich tun würde: nicht zahlen.

Gruß Thomas