Mahnung von PVZ

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe heute einen Brief von der PVZ bekommen, weil ich angeblich im September 2012 bis November 2012 ein Abo abgeschlossen hätte mit dem Magazin €uro. Ich habe mich schlau gemacht, was €uro überhaupt ist. Es ist ein Wirtschafts und Handelsblatt. Das Problem dabei ist, ich interessiere mich mit meinen 21 Jahren nicht dafür. Ich habe auch nie solch ein Abo abgeschlossen und das ist der erste Brief, den ich von denen bekomme.
Meine Frage ist nun:

Was muss ich nun für Schritte einleiten, damit mir nicht großes passiert? Ich habe nicht mal eine Bestätigung vorliegen, dass ich solch ein Abo abgeschlossen hätte!!

vielen Dank für die Hilfe.

LG
Xantan

Hallo. Eigentlich muss man einen normlo Brief gar nicht erhalten haben. Jedoch würde ich erst mal bei dem Absender nachfragen, ob da eine Verwechslung der Adresse oder sont vorliegen kann.
Dann muss doch wohl der Absender beweisen, dass das Abo rechtskräftig war und geliefert wurde…
Viel Glück - Helen

ich habe ja keine einzige Zeitschrift von denen bekommen!!! Dann würde ich das ja verstehen.

Hallo. Man muss nicht alles im Leben verstehen… Aber ich denke, dass wenn Sie keine Zeitschrift erhalten haben, ist es nicht schwer, das nachzuweisen. Der Verleger muss ja in seinen Unterlagen für das Finanzamt alles aufführen. Und wenn es keine Unterlagen für Ausgaben an Porto u.s.w. hat, kann er auch keinen Anspruch geltend machen.
Aber - bitte - erst mal friedlich versuchen zu klären - kann ja alles ein Missverständnis sein… :smile:)

Mein Sohn ist auch auf das Abo der PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf reingefallen, was ja dem DVR Deutschen Video Ring entspricht. Ich verstehe gar nicht, warum ihr alle die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt in dieser frühen Phase einschaltet. Mein Schreiben ging sinngemäß so:

"ich beziehe mich auf das „Abo“ für …

Die Methoden Ihrer Werber kennen Sie selber und wissen auch, dass dabei nicht von irgendwelchen Verpflichtungen gesprochen wird. Der moralische Aspekt dürfte Sie auch nicht weiter interessieren, da Ihr Geschäftsmodell darauf fußt.

Für den schriftlichen Teil vertrete ich die Rechtsauffassung, dass nicht die übliche zweiwöchige Widerrufsfrist gilt und kündige hiermit im Nachhinein jegliche Verpflichtung. Die Argumente dürften Sie zur Genüge aus den Schreiben der Anwälte Ihrer „Kunden“, Verbraucherzentralen und Internetratgebern kennen. Die bisher zugesendeten Zeitschriften können bei mir abgeholt werden.

Ich bin grundsätzlich bei rechtlichen Auseinandersetzungen für vernünftige Vorschläge offen. Ich will Ihnen schon jetzt mitteilen, dass ich auf eine Drohkulisse mit Serienschreiben von Inkassobüros oder Anwälten nicht reagieren werde. Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten Sie mich ohne Weiteres beim Amtsgericht … verklagen, da ich auch bei einem Mahnbescheid nur das Kreuzchen beim Widerspruch machen und es zurückschicken werde. Bei der gerichtlichen Überprüfung werde ich mich dann vertreten lassen.

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich ab der nächsten Ausgabe die Sendungen mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ in den Briefkasten werfen werde. Das Rückporto zahlt dann der Sender, was Sie von weiteren Sendungen abhalten sollte. Ich möchte die Sache nämlich zügig erledigt habe und rechne ansonsten mit weiteren Lieferungen und vielen Schreiben.“

Nach der ersten Annahmeverweigerung kam noch ein Schreiben, dass ich mich erklären soll. Nach der zweiten ist nun seit über drei Monaten Ruhe. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass wir erst spät reagiert haben, da unser (volljähriger) Sohn erst spät damit raus kam und am Ende sicherlich schon 10 Zeitschriften angekommen sind. Ich werde bei solchen Dingen auch immer ein wenig nervös, aber hier gibt es rational gesehen wenig Grund dafür.

Also: Nerven behalten und nicht zahlen.