Mahnung wegen Bankgebühren?

* Ich lebe grenznahm im Ausland
* Ich habe bei einem Händler in DE etwas gekauft (1080 euro Wert)
* Geschickt wurde die Ware vpr Zahlungseingang nach Beleg der Überweisung (screenshot von mir).

Jetzt das Problem:
* Seine bank hat ihm für die Zahlung ausirgendwlechen Gründen knapp 13 euro GEbühren berechnet, die er gerne von mir haben will.
* Er mahnt daher, jetzt kam die erste Mahnung auf der 250 euro Mahngebühren aufgeschlagen wurden.

Jetzt die Fragen:

* Wie vorgehen? Ignorieren bis er sich ei sienem Anwalt / Inkasso lächerlich macht? Strafantrag stellen? Selber klagen (negative Feststellungsklage wegen der Mahngebühren)?
* Wer haftet generell bei Bankgebühren für eingehende Überweisungen? Ich sehe die als Betriebskosten - und seine Bank ist prinzipiell sein Problem, nicht meines. Richtig oder falsch?

Hallo…

  1. Bis eine ordentliche Mahnung da ist (Einschreiben und das am besten mit Rückschein) braucht man nicht zu reagieren…!
  2. Mahngebühren könne erhoben werden, müssen aber im Rahmen liegen (Inkasso ist erheblich teurer, der darf den Arbeitsaufwand berechnen).
  3. Mahngebühren könne erhoben werden, müssen aber nicht bezahlt werden.

Wenn von vornherein nicht ausgemacht war, wer die Bank bezahlt, hat wohl immer der das Nachsehen, bei wem es abgebucht wurde…

Gruß - Helena