Also ich habe mal mehrere Fragen. Undzwar geht es wie schon im Thema erwähnt um eine Mahnung wegen fehlender Kautionszahlung.
Als wir in unsere Wohnung eingezogen sind, haben wir 590,00 Eur auf ein Kautionskonto eingezahlt. Durch mein damaliges Studium hatten wir aber cronische Geldprobleme (Was das benutzen der Miete nicht entschuldigt, weil wir mittlerweile wissen, das es Mist war!!!) und konnten die Miete manchmal nicht zahlen. Dazu kam noch das sie uns mit der Betriebskostenabrechnung reingelegt hatten. Sie wollten von uns 4000 Eur haben, für eine 76,46 qm Wohnung, obwohl wir laut Verbraucherzentrale, gerade mal 400 Eur zahlen sollten. Dieses hatten sie aber nich aktzeptiert und große Wellen wollten und konnten wir auch nich machen, aus Angst aus der Wohnung zu fliegen. Irgendwann hatten wir dann Mietschulden und Betriebskosten auf den Mietschulden, die wir aber mit ewigen Wegen als erledigt betrachten konnten. Darunter zählt, das das Arbeitsamt die Miete direkt an den Vermieter bezahlt. Wie dem auch sei kommt jetzt ein schreiben, ein Jahr nachdem das Mietkonto auf 0 ist, eine Mahung das wir das Kautionskonto ausgleichen sollten, weil nur 59,31 Eur darauf sind und wir demnach 530,69 Eur einzahlen müssen.
Nun meine Fragen: Ist das okay das sie jetzt damit kommen, oder warum ist das Konto benutzt wurden. Das wurde nie erwähnt, als wir zig mal beim Vermieter waren. Sie haben immer die gesamtschulden aufgelistet und haben pläne für die Lösung des Problems gemacht. Soll ich erstmal einen Widerspruch schreiben und was könnte ich da am besten reinschreiben?! Was könnte ich in diesem Fall machen?
Wäre echt lieb wenn mir jemand da Tipps geben könnte. Vielen Dank im voraus.
Hallo Marcel,
vermutlich hat der Vermieter die Kaution für den Ausgleich der Miet- und Nebenkostenrückstände verwendet. Ist der Betrag für den Ausgleich der Rückstände verwendet worden, besteht die Aufforderung zu recht, siehe:
selbst familiär mit Hartz IV konfrontiert weiß ich was es heißt mit wenig Geld überleben zu müssen.
Ihr Verhalten ist NICHT nachvollziehbar, da die Wohnung das wichtigste Gut des zivilisierten Menschen geworden ist.
Mein Rat - KEINEN Widerspruch! wozu und weshalb? Das sofortige und schnellstmögliche Begleichen der seit langfer Zeit ausstehenden Schuld hat oberste Priorität!
Seien sie endlich mal dankbar nicht obdachlos zu sein! Andere Steuerzahler übernehmen ihre Mietschulden über die Bezahlung der Miete vom Amt
Sie scheinen noch immer nicht begriffen zu haben das sie keine Forderung zu stellen haben sondern dankbar sein müssen in Deutschland zu leben, wo Ämter ihre Probleme lösen
ein Schreiben an den Vermieter machen, den Nachweis, wann und in welcher Höhe damals die Kaution bezahlt wurde beilegen. Den Vermieter auffordern Stellung zu nehmen, was mit dem Geld passiert ist. Gleichzeitig ablehnen, dass nochmals eine Kaution gezahlt wird.
Der Vermieter darf sich ohne Wissen und Zustimmung des Mieters nicht an der Kaution bedienen.
ich habe nicht den anspruch, eine expertenmeinung zu haben, d h sie sollten sich noch bei einem fachmann erkundigen. meines erachtens kann die kaution nicht in das mietkonto einfliessen, sondern muss immer separat gesehen werden, da der zweck der kaution nicht ist, mietschulden zu decken, sondern beschaedigtes eigentum des vermieters zu ersetzen. von daher duerfte die kaution von 590 Euro seit einzahlen nur gewachsen sein. aber: im endeffekt ist es egal. wenn der vermieter/die hausverwaltung jetzt geld haben will, dann ist zu pruefen, ob ihr das geld zusteht oder nicht. wenn es so ist, dass die kaution nicht angetastet werden darf (was ich glaube), dann sind es eben noch mietschulden, die zu begleichen sind. d h sie sollten nur pruefen, ob die forderung berechtigt ist mittels rueckrechnung zum tag eins.
Bei all´ dem geschilderten „hin und her“ wird zwischendurch einaml die Aufrechnung der Kaution erklärt worden sein, was Ihnen, wie so manche Zahlungsvrpflichtung, entgangnen sein dürfte. Die Kaution ist wieder auf die vereinbarte Höhe aufzufüllen.
Sorry, ich weiß es nicht - wobei ich es auch rechtlich absichern würde. Mein Tipp ist immer der Deutsche Mieterbund. Dort wird man professionell von Fachanwälten beraten und ist dann auf der sicheren Seite. HAb gute Erfahrungen damit gemacht.
MFG
Anja
Wie schreibt ein Mieter einen Widerspruch?
Einfach ein Schreiben mit Anschreiben, Datum etc. Dann eine Formulierung wie „Ich/wir widerspreche(n) Ihrer Forderung/Kündigung/etc.“ Unterschrift.
Dazu kann, wenn man schon möchte, ein Grund genannt werden. Auch gut ist einen Termin zu nennen, bis wann man die Gründe mitteilt. Oder zu schreiben, wie in diesem Fall, dass die Begründung für eine Forderung nicht nachvollziehbar ist und man deshalb um eine Begründung der Forderung zu einem festen Termin bittet.
Dann werden sich einige Fragen des Mieters schon klären und er gewinnt Zeit.
Generell ist dein Schreiben etwas konfus. Ich deute es so, dass ihr erhebliche Mietschulden hattet, unregelmäßig gezahlt habt, aber im Ganzen versucht habt, mit allen zusammenzuarbeiten, um das wieder auf gesunde Füße zu stellen, sodass ihr nun mehr keine Mietschulden habt.
Eine Kaution ist dafür da, Mietzahlungen, Kleinreparaturen etc zu sichern. In diesem Fall erscheint es mir also nicht weit hergeholt, wenn der Vermieter sich aus der Kaution bedient hat.
Inwieweit das möglich war, da er die Kaution von seinem Vermögen getrennt halten muss, ist eine offene Frage, die aber durch den Widerspruch mit der Bitte um Erklärung beantwortet wird.