Also ich habe mal mehrere Fragen. Undzwar geht es wie schon im Thema erwähnt um eine Mahnung wegen fehlender Kautionszahlung.
Wenn jemand (ein ALGII Empfänger) in eine Wohnung einzieht, wird ja eine Kaution fällig. Nehmen wir mal 590,00 Eur.
Jetzt kommen wir zum Szenario:
Also wenn jemand die Miete nicht regelmäßig zahlt, entstehen ja dadurch Mietschulden. Wenn derjenige dann aber im nachhinein daran arbeitet und die Mieteschulden auf 0 gehen kann der Vermieter ein Jahr nachdem ein schreiben schicken, das die Kaution nurnoch 60 Eur. beträgt und quasi den Restbetrag ausgeglichen werden sollte. Wiederrum wird in der ganzen Zeit nie etwas erwähnt, das dieses Konto benutzt wird.
Nun meine Fragen: Ist das okay das der Vermieter jetzt damit kommen kann, oder warum wird überhaupt das Konto benutzt wurden. Sollte derjenige erstmal einen Widerspruch schreiben und was könnte man da am besten reinschreiben?! Was könnte man in diesem Fall machen? Gibt es da ein paar Rechtsklauseln? Wenn ja welche sind das?
Rückfragen:
Soll in diesem fiktiven Fall davon ausgegangen werden, dass
die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses vollständig bezahlt wurde ?
der Mietrückstand inzwischen nicht mehr besteht (0,00€) ?
Weiterhin die Frage zu ‚nachdem‘: Welcher Zeitpunkt ist damit gemeint? Nach der Kautionszahlung, nach der letzten Mietzahlung, nach dem Ausgleich des Mietrückstandes …
ich gehe mal davon aus, dass Folgendes gemeint ist und bitte um Berichtigung, falls ich mich irre:
Mieter zieht ein, zahlt die vertraglich vereinbarte Kaution. Dann kann er die Miete nicht zahlen und der Vermieter bedient sich an der Kaution. Es kommt eine Mahnung des Vermieters, dass Kaution nur noch 60 Euro beträgt und der Mieter den Rest aufstocken soll.
In diesem Fall hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Kaution wieder aufgestockt wird. Der Vermieter kann mahnen und die fehlende Kaution gerichtlich einfordern. Er kann aber auch abmahnen und kündigen, wenn die vertraglich vereinbarte Kaution nicht erbracht wird.
Mieter zieht ein, zahlt die vertraglich vereinbarte Kaution.
Dann kann er die Miete nicht zahlen und der Vermieter bedient
sich an der Kaution. Es kommt eine Mahnung des Vermieters,
dass Kaution nur noch 60 Euro beträgt und der Mieter den Rest
aufstocken soll.
Seit wann ist der Vermieter während der Mietzeit berechtigt, fehlende Mietzahlungen aus dem Kautionskonto auszugleichen?
Immer schon. Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten des Mieters, und zwar auch im laufenden Mietverhältnis. Kommt der Mieter seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht nach, hat der Vermieter die Wahl, ob er sich aus der Kaution bedient und dann ein Recht auf Aufstockung hat oder ob der den Mieter auf Zahlung verklagt.
Wie würde das bei einem Kautions-Sparbuch funktionieren?
Sparbuch auflösen, fehlende Miete abziehen, neues Sparbuch anlegen? oder warten bis Mietverhältnis endet und dann fehlende Miete inkl. Zins und Zinseszins abziehen?