Rechtsgrundlage ist zunächst einmal Ihr Mietvertrag! Welche
Zahlungsusancen sieht der denn vor?
Zahlung zum 3 Werktag des Monats, gezahlt habe ich aber erst am 10. (Datum der Belastung auf dem Konto)
Erstmalig verspätete Zahlung, Kostennote für die Mahnung vom Anwalt, welcher die Mahnung am 14. geschrieben hat, von fast 1000 Euro, was raten sie mir
(Anwalt selter einschalten verursacht weitere Kosten (1000??), und wenn ich doch bezahlen muss, nimmt die Bezahlerei ja gar kein Ende. Danke f. Re. mfG
Überweisen Sie den Rückstand. DA Sie keinen Anwalt beauftragt haben, sind Sie auch zunächst einmal nicht in dessen Kostgenpflicht. Zahlen Sie künftig pünktlich!
ich hab mit ihm gesprochen und er meinte, dass es völlig unangemessenes Verhalten seitens des Vermieters ist. Die Kosten, die dir in Rechung gestellt werden, sind 1. nicht nachvollziehbar --> warum 45 Kopien? und 2. überzogen. Der Vermieter darf natürlich eine Mahnung aussprechen. Er ist aber in der Pflicht erst eine außergerichtliche Zahlungserinnerung oder eben Mahnung zu schreiben. Wenn du bereits mehrere Mieten schuldig wärst, wäre dieser Weg des Vermieters selbst fragwürdig. Ich soll dir raten dich an einen Anwalt zu wenden, wenn du eine Rechtsversicherung hast.
Auf jeden Fall würde ich dir noch Raten Widerspruch gegen die Mahnung einzulegen und einen Kontoauszug der Überweisung beilegen.
Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Der Vermieter darf bei einmaliger 7-Tage-Verspätung und bei sodann erfolgter Zahlung nicht gleich einen Anwalt einschalten.
Des weiteren ist die Kostenforderung des Anwalts völlig überzogen und lächerlich.
Ich würde dem Vermieter *und* dem Anwalt einen Widerspruch zusenden und seine Forderung insgesamt wegen „Unverhältnismäßigkeit der Mittel“ und überzogener Berechnung ablehnen.
Gruß USKO