Mahnung wg. Mietzahlung

Liebe/-r Experte/-in,
Wenn man als Mieter einmalig 7 Tage verspätet die Miete überweist und dann ein Anwalt im Auftrag des Vermieters diese Zahlung zeitgleich mit der Übewsg. anmahnt zusammen mit einer Kostennote von 1000 Euro
(Streitwert 12 x Miete, zuzu alles mögliche an Kosten, u.a. 45 Kopien usw., wie könnte man sich dann gegen dieses Zahlungsverlangen des Anwaltes schützen,könnte so etwas rechtlich durchsetzbar sein oder könnte man es auf ein Verfahren ankommen lassen. (Rechtsgrundlagen??) Verpflichtet Eigentum auch zu solcher versuchten Abzocke?? Vielen Dank für jede Antwort.

Das können sie getrost ignorieren. Wenn sie ihre Miete nachweislich gezahlt haben, ist eine solche Mahnung von einem Anwalt irrelevant. Zahlen Sie die Anwaltskosten nicht und warten Sie, ob er klagt. Er wird es nicht tun.

Hallo,

hab ich das richtig verstanden, das der Anwalt als Streitwert eine Jahresmiete veranschlagt hat?

Die Rechtsprechung dazu unterliegt dem BGB. Wenn die Zahlung eine Woche später als vereinbart überwiesen wurde, so rechtfertigt das zwar eine Mahnung, aber mit der Zahlung ist ja auch die Rechtsgrundlage entfallen.

Dieses Verhalten ist unseriös, und sollte bei weiterem bestreben des Vermiters / Anwalts auf jeden Fall Rechtlich geprüft werden.

Gruß

Hallo.

Zunächst war der Mieter vermutlich in Verzug. Meist ist bereits im Mietvertrag die Zahlungsfrist geregelt. Überschreitet der Mieter diese Frist, tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Mit Beginn des Zahlungsverzugs ist der Vermieter berechtigt, rechtlichen Beistand einzuholen und den Mieter mahnen zu lassen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind also dem Grunde nach zu zahlen.

Was allerdings nicht korrekt sein dürfte, ist die Höhe der Anwaltsgebühr. Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem geschuldeten Betrag, also die Monatsmiete, mit der der Mieter in Verzug ist. Der Anwalt hat also nicht als Gegenstandswert den vollen Jahresmietzins geltend machen dürfen. Der greift nur ein, wenn z. B. um Räumung oder Kündigung geht.

Weiterhin darf er für eine einfache Mahnung in der Regel auch nich die vollen Gebühren verlangen. Hier fällt in der Regel nur eine 0,3 (2402 RVG) Gebühr an.

Lieber Heinz Blumenkamp,
zuerst würde ich Dir empfehlen, Hinsichtlich der Kostenrechnung die Anwaltskammer anzurufen und um Stellungnahme oder Prüfung dieser Kostennote bitten. Die Kammer ist verpflichtet derartigen Exzessen nachzugehen, sofern sie nicht entsprechen der der Honorarordnung der Anwälte entspricht.
Auch hättest Du die Möglichkeit, bei einem Rechtspfleger für Mietrecht auf dem Amtsgericht Auskunft zu erhalten. Auch würde sich eventuell auch die Verbraucherzentrale anbieten.
Dessen ungeachtet habe ich bei einem mir gut bekannten Rechtsanwalt eine Mitarbeiterin gebeten, Deine Sache für mich im Zusammenhang mit dieser Honorar Rechnung zu Prüfen. Hoffe, dass Sie mir in den nächsten Tagen etwas hierzu mitteilt.
Dessen ungeachtet halte ich die Handlungsweise des Rechtsanwaltes für nicht rechtens, da er Dich im Zusammenhang des Mietverhältnisses unangemessen handelt, insbesondere, dass er Dich hierdurch unangemessen benachteiligt. Dies gilt selbstverständlich auch für den Vermieter, dem ja aus seiner Mietenbuchhaltung ersehen kann, ob diese verspätete Zahlung eine einmalige Ausnahme darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Vielen Dank für Ihre Antwort, aber das haben sie leider richtig verstanden und wozu 45 Kopien bei einer Mahnung nötig sein sollen, erschliesst sich mir auch nicht, mfG

Herr Blumenkamp,

wenn es wirklich nur ein einziges Mal war und nur 1 Monat Miete fehlt mit diesem 7-Tagesverzug, dann lassen Sie es wie man so schön sagt"drauf ankommen".
Sie haben einen Mietvertrag, der Ihnen die Zahlungsfrist benennt-meist bis 3.Werktag des laufenden Monats. Danach kann der Vermieter Sie innerhalb 10 Tagen formell entweder mit einer Zahlungserinnerung auffordern-oder halt direkt mahnen. Aber über einen Anwalt, das ist auch im Wohneigentum ein starkes Stück.
Überweisen Sie die Miete mit einer angemessenen Mahngebühr und warten Sie ab, was passiert. Ggf. würde ich Ihnen trotzdem raten, einen Mieterbund aufzusuchen. KOstet zwar etwas, aber nicht so viel wie ein Anwalt und diese Leute haben dort schon einige andere Möglichkeiten in das Eigentümer-Statut einzusehen, als man als Mieter selbst.
Ihnen alles Gute bei diesem Problem von
Waldi 64

mit Dauerauftrag oder besser noch Lastschriftverfahren

Tja, was ist angemessen? Welche Rechtsgrundlage evtl? Danke f. Re., ich weiss, merkwürdiges Problem, aber der Anwalt droht mit gerichtlicher Geltendmachung.

Sehr geehrter Herr Blumenkamp,

die Miete ist grundsätzlich bis zum 3. eines Monats fällig. D.h., sie muss bis zu diesem Tag auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein und man befindet sich automatisch am 4. eines Monats in Verzug. Ab diesem Tag ist der Vermieter dazu berechtigt, einen Anwalt einzuschalten. Hier sehe ich die Rechtsgrundlage des Vermieters. Der Rechtsanwalt ist allerdings an die Honorarordnung für RAe gebunden, darf also keine „Märchenrechnung“ ausstellen. Ob der RA seine Rechnung korrekt gestellt hat, kann ich Ihnen nicht beantworten, da ich mit der Honorarordnung nicht vertraut bin. Die Rechnung erscheint mir ein wenig hoch, wir alle wissen aber, dass Handwerker nicht selten € 75,- zzgl. MwSt. die Stunde nehmen. Ein RA ist deutlich teurer.
Viele Grüße

Sun

Hallo,
eine rechtliche Bewertung kann ich hier nicht vornehmen.
Aber ich würde nicht an den RA zahlen, denn die Mietzahlung erfolgte, wenn auch verspätet, was berechtigterweise zur Mahnung führte.
Sollte der RA penetrant werden (seine Forderung ist es!!), rate ich zur Rechtsberatung bei einem Mieterverein oder einem vertrauenswürdigen RA.
Gruß suver

Wenn es wirklich erstmalig passiert geht das nicht. Das weiss dann auch der Anwalt und er wird die Kosten nicht geltend machen, das ist in diesem Fall dann mehr eine Drohung. Würde mich allerdings wundern. Ist es eher so, dass es vielleicht schon in den letzten zwei Jahren eine fristlose Kündigung gegeben hat ? Dass es schon mehrere Abmahnungen gegeben hat ? Dieser 12-fache Streitwert lässt auf eine Räumungsforderung schließen…Bitte nochmal melden mit mehr Hintergrundinfos.
Hoffe, konnte schon etwas helfen.

Herr Blumenkamp,

die Androhung des Anwaltes ist Bluff. Wenn der nicht total blöd ist, weiß er, dass er damit nicht „durch“ kommt. Er will Sie damit in die Knie zwingen-als Drohung!
Angemessene Mahngebühren liegen bei max.5.00€-10€uro.
Lege einen rechtlichen Auszug an, der sogar noch andere Angaben beinhaltet:

Mahngebühren: Muss man sie bezahlen?

mahngebuehrenÜberhaupt eine Mahnung zu schreiben und Mahngebühren zu erheben, ist laut BGB nur dann erlaubt, wenn der Schuldner (Rechnungsempfänger) in Verzug geraten ist. Dieser Verzug tritt dann ein, wenn die auf der Rechnung angegebene Frist überschritten worden ist, automatisch aber spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Höhe der Mahngebühren ist dabei nicht immer für den Schuldner einsehbar.

Sollte die genannte Summe der Mahngebühr zu hoch erscheinen oder nicht einsehbar sein, was genau sie umfasst, sollte der Rechnungssteller kontaktiert werden. In der Mahngebühr darf man Zinsen in Höhe von aktuell 0,12%, Portokosten und etwaige Kosten für Anwälte oder Inkassobüros buchen.

Bezahlen muss man diese Mahngebühren nur, wenn man tatsächlich in Verzug geraten ist und der Gläubiger (Rechnungssteller) die Kosten detailliert und schlüssig offenlegen kann.
Wann muss die Mahngebühr nicht gezahlt werden?

Mahngebühren dürfen Rechnungssteller nicht in beliebiger Höhe buchen. So gilt zum Beispiel für ein zweites Mahnschreiben, dass nur die Kosten für Porto und Papier berechnet werden dürfen. Der Pauschalpreis und damit auch die Höchstgrenze liegen dabei bei 2,50 €. Bearbeitungspauschalen dürfen in einem solchen Schreiben nicht berechnet werden.

Hat der Gläubiger ein Inkassobüro eingeschaltet, so dürfen die Sätze, die dieses zusätzlich berechnet, nicht über denen liegen, die ein Rechtsanwalt berechnen würde.

Für den Fall, dass höhere Mahngebühren als erlaubt berechnet worden sind oder die Höhe der Gebühren und deren Zusammensetzung dem Schuldner im Anschreiben nicht einsichtig gemacht werden, kann eine Offenlegung schriftlich beantragt werden. Zudem kann ein schriftlicher Widerspruch gegen die Höhe der Gebühren eingereicht werden, um schließlich nur die rechtlich fundierten Gebühren zahlen zu müssen.

Außerdem wird eine Mahnung gegenstandslos, wenn die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist und im Zeitraum zwischen Erstellen und Eintreffen der Mahnung beglichen worden ist.

Hoffe, es hilft und dazu ein Blick insBGB!

MfG Waldi64

Sehr geehretr Herr Blumenkamp-

diese Frage wurde bereits Bestens von meinem Chef"Waldi64" beantwortet.
Er ist ua. gerichtlicher Vertreter (Schöffe) in Mietrechtsfragen bei Bezirksgericht in…(Datenschutz).
MfG
Maximilian123

Es geht zwar im Hintergrund um Differenzen, aber n i c h t um fehlende oder verspätete Mietzahlungen, diese Zahlung ist einmalig zuspät (7Tage) erfolgt. Die Mahnung und sie Zahlung haben sich überschnitten, d.h. 1-2 Tage nach der versp. Mietzahlung kam die Mahnung mit der Forderung. I c h habe die Wohnung fristgerecht gekündigt, um weiterem Unbill bei so einem Vermieter aus dem Wege zu gehen, denn der Anwalt ist ja schliesslich sofort nach der nicht fristgerechten Mietzahlung vom Vermieter beauftragt worden. mfG

Hallo,

darüber kann man sich mit Fug und Recht streiten. Eine verbindliche Antwort kann ich Ihnen ohne genaue Kenntnis des Inhalts des Schreibens und der näheren Umstände auch nicht geben. So lange Ihnen aber mit dem Schreiben nicht wirksam gekündigt wurde, dürfte der Streitwert in keinem Fall in Ordnung gehen.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten, wenn Sie sicher gehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Und es ist wirklich nur eine Mahnung ? Ich kann das gar nicht glauben, dass sowas passiert…Na, jedenfalls könnnen Sie das Anwaltschreiben dann ignorieren, Sie werden auch von dem Anwalt nichts mehr hören.

Hallo,

du kannst ja eig belegen, dass du vor der Mahnung die Miete selbstständig überwiesen hat.
Der Miete darf eine Mahnung wegen Zahlungsverzug sofort aussprechen, sobald du nicht zum, wie im Mietvertrag vereinbarten, Zahlungstermin die Miete gezahlt hast. Es sei denn es liegt ein Grund vor, den du selber nicht zu vertreten hast (z.B. Zahlung durch ARGE). Ob der Vermieter gleich einen Anwalt beauftragen darf ist wohl strittig. Wenn du möchtest kann ich mich da morgen bei unserem Justitiar schlau machen.

Liebe Grüße

Na selbstverständlich möchte ich dass, ganz ganz vielen Dank dafür, aber es ist wirklich so gewesen: erstmalige verspätete Mietzahlung am 10. (Wertstellung der Bank), Mahnschreiben geschrieben/abgesandt am 14.5., angemahnter Betrag 588 Euro (war am 14. garantiert auf dem Konto, es sei denn, die empfängerbank hat spät gebucht (miete ist glaube ich Bringschuld??), jedenfalls Kostennote mit Fristsetzung zur Zahlung Streitwer: 1500.- f. Abmahnung/Unterlassung, 665.20 ??? Mietrückstand (nicht korrekt), Androhung der rfrist oder ordentl. Kündigung 558.80 Euro x 12.- 6705.60 Euro = 8.870.08 Streitwert, Berechnung hierfür: Geschäftsgebühr 1,5 gem. 2300 VV RVG 618.00 Euro, Erhöhungsgebühr gem. 1008 VV RVG 0.3 Euro 123.60
Postentgeltpauschale 20.00 Euro, Fotokopien 45 Seiten a 0.50 = 22.50 Euro und Mwst. 148.98 Euro macht 933.08 Euro Forderung. Wie soll ich mich verhalten, kann sowas wahr sein und rechtens? Es handelt sich um einen privaten Vermieter, auch ich bin Privat. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Rechtsgrundlage ist zunächst einmal Ihr Mietvertrag! Welche Zahlungsusancen sieht der denn vor?