Hallo liebe Wissende,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
Eine Behörde hat einen Fehler im Buchungssystem und stellt jeden Monat direkt nach dem Stichtag für Zahlungen fleißig dem Bürger B automatisierte Mahnbescheide zu, obwohl die Forderungen bereits beglichen sind.
Diese Mahnbescheide sehen immer gleich aus „… zahlen Sie binnen einer Woche … ansonsten müsste der Gesamtrückstand auf Ihre Kosten im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen werden.“
Für die Mahnung werden Mahngebühren i.H.v. €7 erhoben.
Selbstverständlich ficht B diese Bescheide jedes Mal erfolgreich an und auch die Mahngebühr wird storniert.
Folgende Fragen stellen sich für mich:
a) Wenn derartige Verfahrensfehler bereits seit Längerem bekannt sind: ist ein derartiges Vorgehen dann überhaupt legitim? Was passiert, wenn B nun mal länger als eine Woche Urlaub im Ausland macht?
b) Ist eine Mahngebühr von €7 für ein automatisiert erstelltes maschinelles Anschreiben überhaupt angemessen?
c) Kann B irgendwann anfangen, Widerspruchsgebühren in Rechnung zu stellen, da B mit jeder Mahnung signifikante Aufwände zur Prüfung der Rechnung, der Zahlungsausgänge und Erstellung eines Anschreibens hat?
Gruß und Danke,
Michael