Eine Person kauft bei einem Elektronikgeschäft einen Artikel , welcher mit Software funktioniert. Doch die Software lässt sich nicht auf den Computer installieren. Der Kunde bittet um Nachbesserung. Diese wird ihm gewährt: der Service des Elektronikgeschäfts kopiert die CD, welche sich daraufhin anstandslos installieren lässt. Aber das Elektronikgeschäft besteht auf Bezahlung der Serviceleistung. Der Kunde ist nicht einverstanden und verweist darauf, dass die Serviceleistung eine Nachbesserung für das nicht funktionierende Produkt war. Nach ca. 8 Wochen schickt ihm das Elektronikgeschäft eine Mahnung über genau jenen Betrag. Was sollte sich der Kunde verhalten, wenn er nicht gewillt ist, den Betrag zu zahlen? Reicht ein Widerspruch, und was sollte er enthalten?
Hallo,
ja, Widerspruch ist notwendig (schriftlich) mit genau der Begründung, die in Deiner Frage auch formuliert ist.
Gruss, Eva
Eine Person kauft bei einem Elektronikgeschäft einen Artikel ,
welcher mit Software funktioniert. Doch die Software lässt
sich nicht auf den Computer installieren.
Hallo,
die Frage ist, was war Vertragspflicht. Lediglich die Lieferung der Hardware? War die Software im Bundle? War die Software gar nicht vom Verkäufer?
Nur wenn der Verkäufer Hardware und Software verkauft hat (und man ausgehen kann, das beide zusammen gehören), dann trifft ihn die Pflicht und somit auch eine Nachbesserungspflicht.
Wenn nun bspw. ein PC gekauft wird mit Betriebssystem XYZ und man versucht zu Hause eigene Software zu installieren aber er liest die CD nicht, dann ist das kopieren der CD durch den Verkäufer keine Nachbesserung, weil der Fehler an der eigenen CD, wohl aber nicht an der verkauften Hardware lag.
Solange also nicht klar ist, was Vertragspflicht war, kann man nur spekulieren.
Mfg vom
showbee
p.s. obwohl man nur fiktive Fälle diskutiert, kann man dennoch im Forum einen Gruß und eine Anrede formulieren!
ja, Widerspruch ist notwendig (schriftlich) mit genau der
Begründung, die in Deiner Frage auch formuliert ist.
Hi,
eine andere Frage ist dann wohl, ob die Sache auch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu kann man anhand der Schilderung wohl nichts sagen. Der geschilderte Sachverhalt ist keine Begründung!
Mfg vom
showbee
Hallo!,
ja, Widerspruch ist notwendig (schriftlich)
Nein, jegliche Reaktion ist überflüssig wie ein Kropf. Die Standpunkte sind ausgetauscht, fertig.
Ach! Man kann Mahnungen ignorieren?!
Gut, das aus berufenem Munde zu hören!
Besser, zu wissen, wie man an Mandanten kommt.
Fertig
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Hallo!
Du hast aber schon den Sachverhalt gelesen? Warum sollte man da nochmals antworten?
A sagt: Zahl! B sagt: Ich zahl nicht, weil ich nicht muss!, A sagt nochmals: Zahl! … soll das Spiel dann so weitergehen?
Gruß
Tom
… soll das Spiel dann so weitergehen?
oh ja fein, am besten anwaltlicher Schriftwechsel bis das RVG
Programm glüht!
Juhu!
Ach! Man kann Mahnungen ignorieren?!
Wenn man doch schon gesagt hat, dass man nicht zahlen will, warum sollte man denn nochmal reagieren? Am besten noch per Einschreiben mit Rückschein, damit die Post auch noch ordentlich dran verdient?
Gut, das aus berufenem Munde zu hören!
Naja, so kurz vor weihnachten ist man halt in Geberlaune.
Besser, zu wissen, wie man an Mandanten kommt.
Da stand jetzt aber nichts von notwendigen Übersetzungen imm Sachverhalt.