gestern erhielt ich von einer mir unbekannten Firma ( Merkator Münzhandelgesellschaft) ein Mahnschreiben über einen Rechnungsbetrag von 41 EUR.
Da ich nicht wußte,was es dabei auf sich hat,hab ich dort angerufen und nachgefragt: ich hätte im Mai 3 Euro-Sets bestellt.
Als ich der Dame versuchte zu erklären,dass ich dort noch nie etwas bestellt habe, wurde sie sehr unfreundlich „Wir saugen uns die Adresse doch nicht aus den Fingern“. Desweiteren verlangen sie von mir eine eidesstattliche Versicherung, dass ich die Ware wirklich nicht bestellt habe.
Nicht, dass ich damit ein Problem hätte,denn ich habe ja wirklich nichts bestellt, aber dennoch finde ich das ganze recht unverschämt,schließlich kann jeder diese Bestellung auf meinen Namen aufgegeben haben.Daher bin ich aus Prinzip nicht bereit,diese Versicherung abzugeben.
Bin ich dazu verpflichtet? Evtl. Konsequenzen für mich?
Nicht, dass ich damit ein Problem hätte,denn ich habe ja
wirklich nichts bestellt, aber dennoch finde ich das ganze
recht unverschämt,schließlich kann jeder diese Bestellung auf
meinen Namen aufgegeben haben.Daher bin ich aus Prinzip nicht
bereit,diese Versicherung abzugeben.
Bin ich dazu verpflichtet? Evtl. Konsequenzen für mich?
Ich denke mal, Du kannst auch einfach abwarten. Die müssen dann einen Mahnbescheid schicken, dann kannst Du Widerspruch einlegen. Danach müssen die klagen und natürlich beweisen, dass Ihre Forderungen berechtigt sind.
Meiner Meinung nach wird umgekehrt ein Schuh draus: Lass Dir von denen eine Kopie Deiner Bestellung schicken. Ansonsten würde ich erstmal bis zum Mahnbescheid nichts unternehmen. Ist möglicherweise nur wieder so eine Abzock-Methode wie man sie ja schon zur Genüge kennt.
Alles natürlich nur meine persönliche Meinung. Ich bin auch kein Anwalt. Einen solchen würde ich dann jedoch einschalten, falls wirklich ein Mahnbescheid kommen sollte.
mein Tip ist: lass’ Dir eine Kopie der Empfangsbestätigung geben. Es kam erst diese Woche ein Bericht im Fernsehen, wie einfach es ist, auf den Namen anderer Leute Waren zu bestellen und auch entgegen zu nehmen (z.B. den Paketboten im Hausflur abfangen). Davon abgesehen dürfte es sich bei dieser Firma um eines der Versandhäuser handeln, die im Fernsehen werben. Bei denen wird in der Regel per Telefon bestellt, d.h. es liegt mit ziemlicher Sicherheit keine schriftliche Bestellung vor.
Die Sache mit der eidesstattlichen Versicherung ist vielleicht der zunächst einfachste Weg, weitere Schwierigkeiten zu umgehen. Denn der ganze folgende Ärger, der somit vielleicht vermeidbar wäre, ist sicherlich ein Fax oder die Briefmarke wert, oder ?
Wichtig ist, dass abschließend klar ist, dass Du nichts bekommen hast und somit nicht zahlen musst. Diese Unternehmen sind meist sehr schnell mit Einträgen (z.B. bei Creditreform) bezüglich Zahlungsmoral, und das verursacht später nur unnötige Schwierigkeiten - auch wenn es nachweislich falsch ist. Aber weis’ das erst mal nach [und versuch’ mal, solche Einträge löschen zu lassen] …
Gruß
Sven
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Im Gegensatz zu meinem Vorredner würde ich es nicht bis zum Mahnbescheid kommen lassen. Du hast nämlich auch die Verpflichtung, unnötige Kosten zu vermeiden. Sonst kommen die nachher und sagen, das man das schneller hätte regeln können.
Meine Frage ist eigentlich: Warum gibst du nicht die EV dafür ab, dass du die Ware weder bestellt noch erhalten hast? Ist doch nur ein Schriftstück :Hiermit bestätige ich unter Eides Statt, weder ware xy erhalten noch bestellt zu haben.
Ich würde folgendermaßen vorgehen. Lass dir ne Kopie von der Bestellung und von der Empfangsbestätigung geben. Dann schickst du ne kopie vom Perso mit (wegen der Unterschrift) und sagst, das du keine Münzen bestellt bzw. erhalten hast.
Teile Ihnen mit, dass der ganze Vorgang aus deiner Sicht kriminelle Züge hätte und das du dir das Recht auf Betrugsanzeige vorbehälst.
Dann dürftest du Ruhe haben. Allerdings wirst du dort dann nie was bestellen können.
Gruß Marco
P.S. Das ist nicht die Eidesstattliche Versicherung wie beim Gerichtsvollzieher…(weiß auch net jeder)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dem was der Marco geschrieben hat stimme ich erst einmal zu.
Damit bist du, wenn man es denn werten möchte, auf der „sichersten“ Seite.
Wenn du ein Problem mit der Kopie vom Personalausweis haben solltest, eventueller Mißbrauch etc. reicht i.d.R. aber auch ein einfaches Schriftstück (Brief) mit dem Hinweis Widerspruch bzgl. ihrer Forderung.
Begründung, nicht bestellt und nicht geliefert.
Das ganze kannst du, wenn du die paar Euros investieren möchtest, auch per Einschreiben senden.
Das sollte i.d.R. reichen, es ist kein weiterer Aufwand wie Faxe hin und her, Kopien von Aufträgen etc. mehr nötig.
Sollten sie deinem begründeten Widerspruch nicht akzeptiern liegt es an Ihnen dir erst einmal einen Mahnbescheid zuschicken zu lassen.
Weiteres Prozedere erspar ich mir, weil Ergebnis ja klar.
Gruß
der Alex
P.S.
Als ich der Dame versuchte zu erklären,dass ich dort noch nie
etwas bestellt habe, wurde sie sehr unfreundlich „Wir saugen
uns die Adresse doch nicht aus den Fingern“.
Das nächste Mal bei ähnlichen Geschichten - eigentlich IMMER bei Telefonaten- Namen der Gesprächspartner notieren und im weiteren Schrift- oder Gesprächsverkehr Aussagen und Namen als Argumentationsgrundlagen verwenden.
Bsp. "Nach dem Telefonat mit Lieschen Müller am 35.13.1024 stelle ich bezüglich der gegenüber mir getroffenen Aussage, Zitat „Du bist doof“ fest, ich bin es nicht.