Mahnungen

Hallo,

ich habe einen Kunden der von mir zwei Schmuckdosen für insgesamt 24,00 Euro gekauft hat aber trotz pünktlicher Lieferung hat er bis heute nicht gezahlt. Auf meine Zahlungserinnerung reagierte er nicht und möchte nun eine erste Mahnung schreiben.

Bei seiner telefonischen Bestellung klang der Kunde recht vertrauenswürdig aber bis heute erhielt ich wie gesagt die 24,00 Euro für die zwei Schmuckdosen nicht.

Wie sollte ich so eine Mahnung der 1.Stufe am besten aufsetzen?

Viele Grüße
Andy

Kopie der Rechnung und schräg drüber Stempel „erste Mahnung“ oder „1. Erinnerung“.

PS: wenn du die Vertrauenswürdigkeit deiner Kunden an der Telefonstimme abliest, dann viel Glück für dein weiteres Business.

gruss

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Was soll dieser scharfe Ton jetzt? Da stellt man ganz normal eine Frage und schon bekommt man einen Schuss vorm Bug. Was soll dass?

Wenn ich eines nicht leiden kann sind es irgendwelche persönlichen scharfen Töne. Kennst du mich? Kenne ich dich? Nein also lasse solche persönlichen Bemerkungen sein und bleibe sachlich, ja?!

Jeder hat mal klein angefangen aber nur weil Du jetzt hoch oben auf der Erfolgswelle reitest brauchst du nicht persönlich werden…

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Hi,

"1. Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnten wir für beiligende Rechnung noch keinen Zahlungseingang feststellen. Für eine Begleichung bis zum xx.xx.xx danken wir Ihnen im Voraus.

mfg
XXX"

Rechnungskopie hintackern und weg damit. Manche streiten sich um die Fristsetzung. Ich persönlich bin der Meinung dass diese bei der ersten Mahnung definitv gerechtfertigt ist…

bye
Rolf

Danke. Wie sieht es mit den Mahngebühren aus? Wie hoch sollte ich sie ansetzen?

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PS: wenn du die Vertrauenswürdigkeit deiner Kunden an der
Telefonstimme abliest, dann viel Glück für dein weiteres
Business.

gruss

Was soll dieser scharfe Ton jetzt? Da stellt man ganz normal
eine Frage und schon bekommt man einen Schuss vorm Bug. Was
soll dass?

Hallo Herr Schreibdienst,

irgendwie gibt es auf Ihrer Seite ein ein Verstehensproblem:

  1. War mein zugegebenermassen neckischer Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit von Kunden ein ernst gemeinter Rat, da Betrüger imer nett und freundlich sind (Ihr angesprochener Kunde ist damit nciht gemeint). Zum anderen erfordert die Versendung von Ware auf Rechnung einer ernsthaften Vorprüfung des Kunden. Vertrauen will durch Zahlung erwiesen sein, nciht durch eine Telefonnettigkeit.

  2. Der Ingo hat mit seinem Post mich gemeint und nicht Sie.

  3. Schärfe hatte meine Äußerung auf keinen Fall, während ihr Verbalausfall doch zud enken gibt.

gruss

Ich möchte mich bei Ihnen recht herzlich entschuldigen. Wußte nicht das Ingo Sie gemeint hat.

Tut mir auch leid dass ich gestern etwas ausfallend war. Gestern war meine Stimmung nicht die beste. Ich hoffe dass Sie meine Entschuldigung akzeptieren.

Wie soll ich denn einen Kunden vorab überprüfen? Bei der Schufa anrufen?

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Moin,

Danke. Wie sieht es mit den Mahngebühren aus? Wie hoch sollte
ich sie ansetzen?

Die Gebühren müssen reell sein. Wenn Du also einen Dreizeiler schreibst und per Post wegschickst kannst Du höchstens 2-5 Euro verlangen. Bei der ersten Mahnung lass ich das immer noch, gutgläubig wie ich bin :smile:

Bye
Rolf

Vorschlag
Hi Andy und Übrige.

Dieses Posting mit den Antworten könnte ein Beispiel dafür sein, wie (leicht) man aneinander vorbei „reden“ und so Missverständnisse aufbauen und -bauschen kann. Das ist besonders dann schnell passiert, wenn man bei der Beantwortung zunächst eine frühere ANTWORT und nicht so sehr die ursprüngliche FRAGE (der ureigentliche Sinn dieses Brettes!) im Auge hat. Auch lenken die immer wieder gern gesehenen Hinweise auf (Höflichkeits-) Floskeln und Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung, sowie semantische Interpretationen und Spekulationen nicht zwingend in Richtung Interesse des/der Fragenden. Wenn allerdings ein Brett mit (für Fragende) wichtigen Themen nicht zum „Kindergarten“ verkommen soll, sollten wir die Ausgangsfrage als Anliegen akzeptieren und uns daran abarbeiten.

Gruß

Ich lass es auch lieber mit den Mahngebühren trotz dass ich sauer auf den Kunden bin. Beim nächsten Mal werde ich erst gegen Vorkasse liefern.

Säumige Kunden mag ich nicht.

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Wie soll ich denn einen Kunden vorab überprüfen? Bei der
Schufa anrufen?

Hi,

Die Schufa ist nur für Kreditgeber.

Creditreform, Hermes oder Schimmelpfenng sind Wirtschaftsauskunfteien.

Diese nehmen jedoch meist eine Mitgliedsgebühr und pro Anfrage nochmal Geld. Das lohnt sich bei Existenzgründern und Geschäften der genannten Größenordnung nicht.

einfache Regelung:

Beträge bis z.B. 50/100 Euro nur gegen Vorkasse/Nachnahme/einzugsermächtigung

Beträge ab 100 euro gegen Vorkasse bei einem Skontobonus von 3%.

Erst wenn ein Kunde mehrmals bestellt hat und Stammkunde ist, dann sollte man mal eine kleinere Lieferung per Rechnung versuchen.

(Wie gesagt das gilt für Geschäfte über Internet mit Lieferung an Privatkudnen.)

gruss

Hallo Schreibdienst,

ich schreibe meine 1. Mahnungen 8-10 Tage nach Zahlungsziel. Und zwar HÖFLICH - denn ich möchte den Kunden ja nicht verlieren, und vielleicht hat er es wirklich nur übersehen… Und deshalb erhebe ich auch keine Gebühren (für eine 55 Cent-Briefmarke riskiere ich keinen Kundenkontakt).

Mein Text für 1. Mahnung:

"„Zeit an uns zu denken…“ (Überschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Alles zu seiner Zeit“ – haben Sie das gedacht, als Sie unsere Rechnung erhielten, und sie erst einmal beiseite gelegt?

Macht nichts! Wenn Sie sie jetzt wieder vorholen und sich ein paar Minuten Zeit nehmen, die Überweisung an uns auszufüllen.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

xxxxxx

Erinnerung:

Rechnung-Nr. Rechnungs-Datum fällig per Betrag €
________________________________________________________________

03-0815 31.12.2003 12.01.2004 24,00

Zahlungseingänge sind berücksichtigt bis zum 20.01.2004."

Am besten an eine Person persönlich adressiert…

Meine Erfahrung nach 6,5 Jahren Selbständigkeit:
Die meisten säumigen Zahler begleichen umgehend nach der 1. Mahnung. Falls nicht, dann folgt 1 Woche später eine 2. Mahnung (kurz und sachlich). 1 Woche später geht die Sache an den Inkassodienst. Es sei denn, es ist ein großer, wichtiger Kunde - dann telefoniere ich hinterher. Ich nehme keine Gebühren. Und ich habe sehr positive Erfahrungen mit meiner Vorgehensweise gemacht. Die Kunden können ihr Gesicht bewahren und werden dann auch Kunden bleiben (und die meisten bezahlen dann zukünftig schneller, als man gucken kann).

Tja, diese unangenehme Seite der Selbständigkeit (hinterher telefonieren, höfliche Mahnungen) gehört leider dazu. Mach das Beste daraus…

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Hallo Schreibdienst,

ich schreibe meine 1. Mahnungen 8-10 Tage nach Zahlungsziel.
Und zwar HÖFLICH - denn ich möchte den Kunden ja nicht
verlieren, und vielleicht hat er es wirklich nur übersehen…
Und deshalb erhebe ich auch keine Gebühren (für eine 55
Cent-Briefmarke riskiere ich keinen Kundenkontakt).

Mein Text für 1. Mahnung:

"„Zeit an uns zu denken…“ (Überschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Alles zu seiner Zeit“ – haben Sie das
gedacht, als Sie unsere Rechnung erhielten, und sie erst
einmal beiseite gelegt?

Macht nichts! Wenn Sie sie jetzt wieder vorholen und sich ein
paar Minuten Zeit nehmen, die Überweisung an uns auszufüllen.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

xxxxxx

Erinnerung:

Rechnung-Nr. Rechnungs-Datum fällig per Betrag €
________________________________________________________________

03-0815 31.12.2003 12.01.2004 24,00

Zahlungseingänge sind berücksichtigt bis zum 20.01.2004."

Am besten an eine Person persönlich adressiert…

Meine Erfahrung nach 6,5 Jahren Selbständigkeit:
Die meisten säumigen Zahler begleichen umgehend nach der 1.
Mahnung. Falls nicht, dann folgt 1 Woche später eine 2.
Mahnung (kurz und sachlich). 1 Woche später geht die Sache an
den Inkassodienst. Es sei denn, es ist ein großer, wichtiger
Kunde - dann telefoniere ich hinterher. Ich nehme keine
Gebühren. Und ich habe sehr positive Erfahrungen mit meiner
Vorgehensweise gemacht. Die Kunden können ihr Gesicht bewahren
und werden dann auch Kunden bleiben (und die meisten bezahlen
dann zukünftig schneller, als man gucken kann).

Tja, diese unangenehme Seite der Selbständigkeit (hinterher
telefonieren, höfliche Mahnungen) gehört leider dazu. Mach das
Beste daraus…

Hallo,

ich habe einen Kunden der von mir zwei Schmuckdosen für
insgesamt 24,00 Euro gekauft hat aber trotz pünktlicher
Lieferung hat er bis heute nicht gezahlt. Auf meine
Zahlungserinnerung reagierte er nicht und möchte nun eine
erste Mahnung schreiben.

Bei seiner telefonischen Bestellung klang der Kunde recht
vertrauenswürdig aber bis heute erhielt ich wie gesagt die
24,00 Euro für die zwei Schmuckdosen nicht.

Wie sollte ich so eine Mahnung der 1.Stufe am besten
aufsetzen?

Viele Grüße
Andy

Danke für den Tipp. Werde mir jetzt einen höflichen aber bestimmten Text überlegen.

Aktuelle habe ich geschrieben:

1.Mahnung zur Rechnung-Nr. xxxx
Lieferung und Rechnung vom xx.xx.xxxx

Sehr geehrter Herr xxx,

am xx.xx.xxxx lieferte ich Ihnen vier Schmuckdosen aber bis heute konnte ich für beiliegene Rechnung trotz Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang feststellen.

Für eine Begleichung der Rechnung bis zum 28.02.2004 danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage

Der Mahntext geht doch und ist nicht zu hart oder?

Deine Mahnung finde ich ok.

Liebe Grüße,
kiz

Der Mahntext geht doch und ist nicht zu hart oder?