Mahnungen an den Bauträger

Hallo,

ich habe mir vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft die sich noch im Bau befindet. Der Rohbau ist abgeschlossen, es wurden auch die Fenster gesetzt.

Soweit so gut, nun schaue ich des öfteren auf der Baustelle vorbei und habe bemerkt, dass zwei der Fenster bzw. Türelemente vertauscht wurden.

Das heisst damit sind die Anschläge auf der jeweils falschen Seite.

Ich hatte das am 2. April 2012 - an diesem Tag wurden die Fensterelemente eingesetzt - dem Bauträger schriftlich per Email mitgeteilt. Mir wurde auch bestätigt, dass die Mahnung eingegangen ist.

Nun hat sich bis heute daran nichts geändert. Es wurden in der Zwischenzeit alle Fenster und Türelemente eingeschäumt so dass ich davon ausgehe das der Bau einfach seinen Weg nimmt, ohne dass sich etwas ändern wird.

Das Problem ist natürlich auch, dass ich nur gegenüber dem Bauträger diese Mängel kommunizieren darf. Der Bauträger wiederum gibt diese an den Generalunternehmer weiter und dieser dann (vielleicht) an die ausführende Firma.

Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten ich gegenüber dem Bauträger noch habe um mehr Druck aufzubauen?

Gibt es die Möglichkeit des Gangs zu einem Anwalt? Lohnt sich dieser Gang überhaupt?

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich aber Baurecht ist ein zu weites Feld und wird meines Wissens von den meisten Rechtsschutzersicherungen nicht abgedeckt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß,
Harald

ich fürchte, dass diese Frage nur von einem Anwalt mit Blick auf die konkreten Verträge und Planungsunterlagen beurteilt werden kann.

und ja, mW sind Rechtsstreitigkeiten rund um Bau und Immobilienerwerb regelmäßig per Vertrag bei Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen (auch hier bitte den eigenen Vertrag prüfen).

Hallo,

schau doch zuerst einmal in Deinen Vertrag rein.
Hier müsstest Du doch auch Pläne von der Wohnung finden.

Wie begründest Du, dass die Türen und Fenster falsch eingebaut wurden ?

Bauvorhaben sind in einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

schau doch zuerst einmal in Deinen Vertrag rein.
Hier müsstest Du doch auch Pläne von der Wohnung finden.

Wie begründest Du, dass die Türen und Fenster falsch eingebaut
wurden ?

Bauvorhaben sind in einer Rechtsschutzversicherung
ausgeschlossen.

Ja, in den Plänen für die Wohnung sind die Anschläge für zwei Türen eben auf der anderen Seite. Das heisst die beiden Tür-Elemente wurden beim Einbau verwechselt.

Dabei handelt es sich um Außentüren und wir wollten diese so eingebaut haben wie im Plan eingezeichnet.

Eine der Türen ist im Schlafzimmer und öffnet sich nun zum Bett hin und die andere ist in der Küche und öffnet sich nun von der Küchenzeile weg.

Wie gesagt, mittlerweile wurden die Türen bereits eingeschäumt und weiter daran gearbeitet so dass ich nicht glaube dass hier noch eine Änderung stattfinden wird.

Viele Grüße,
H.

Hallo,

dann würde ich mich auf den Vertrag berufen und dem Bauträger mitteilen, dass ich dann entsprechend die Zahlung kürzen würde.

Gruß Merger