Hallo!
Seit einigen Monaten hebe ich ein kleines Gewerbe angemeldet und konzentriere mich dabei auf den Vertrieb selbstprogrammierter Software ausschliesslich per Internet. Ich habe ein Zahlungsziel vo 14 Tagen bei jeder Lieferung eingeräumt. Der Rechnungsbetrag beläuft sich im allgemeinen zwischen 23 DM und 37 DM, sodass die Kosten für eventuelle schriftliche Mahnungen per Post im Verhältnis zum Rechnungsbetrag nicht unerheblich zu Buche schlagen würden. Bisher verschiske ich die erste Zahlungserinnerung nach einer Woche Zahlungsverzug per E-Mail, zwei Wochen später ggf. die 2. Mahnung, nach wieteren 2 Wochen die 3. Mahnung.
Nun zu meinen Fragen:
Sind Mahnungen per E-Mail überhaupt rechtskräftig (Wenn man in der schriftlichen Rechnung ein Zahlungsziel genannt hat) ?
Was kann ich am besten unternehmen, um Zahlungsausfällen am wirkungsvollsten zu begegnen, wo doch der jeweilige Rechnungsbetrag so gering ist, daß Rechtliche Schritte in jeder mir bekannten Form den Aufwand kaum wert wären ?
Wie funktioniert das mit Inkasso ? Wäre es evtl sinnvoll sich an ein Inkassounternehmen zu wenden ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, auch wenn sie vielleicht nur einen Teil meiner Fragen beantworten
Hallo!
Seit einigen Monaten hebe ich ein kleines Gewerbe angemeldet
und konzentriere mich dabei auf den Vertrieb
selbstprogrammierter Software ausschliesslich per Internet.
Ich habe ein Zahlungsziel vo 14 Tagen bei jeder Lieferung
eingeräumt. Der Rechnungsbetrag beläuft sich im allgemeinen
zwischen 23 DM und 37 DM, sodass die Kosten für eventuelle
schriftliche Mahnungen per Post im Verhältnis zum
Rechnungsbetrag nicht unerheblich zu Buche schlagen würden.
Bisher verschiske ich die erste Zahlungserinnerung nach einer
Woche Zahlungsverzug per E-Mail, zwei Wochen später ggf. die
2. Mahnung, nach wieteren 2 Wochen die 3. Mahnung.
Nun zu meinen Fragen:
Sind Mahnungen per E-Mail überhaupt rechtskräftig (Wenn man
in der schriftlichen Rechnung ein Zahlungsziel genannt hat) ?
Soweit mir bekannt… NEIN, denn hier gilt es den erhalt zu beweisen. Nach meinem dafürhalten nur wenn du eine empfangsbestätigung (z.B. wie bei Outlok) erhälst.
Was kann ich am besten unternehmen, um Zahlungsausfällen am
wirkungsvollsten zu begegnen, wo doch der jeweilige
Rechnungsbetrag so gering ist, daß Rechtliche Schritte in
jeder mir bekannten Form den Aufwand kaum wert wären ?
hier ist eine Kundendatenbank alles. Einmal nicht rechzeitig bezahlt schon weg von der „guten Kundenliste“
Wie funktioniert das mit Inkasso ? Wäre es evtl sinnvoll
sich an ein Inkassounternehmen zu wenden ?
Beim Inkasso bekommst du in normalerweise dein Geld in voller Höhe. die anfallenden Zusatzkosten Zahlt der andere. Oftmals ist hier die Androhung allerdings schon der Weg zum Ziel
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten, auch wenn sie
vielleicht nur einen Teil meiner Fragen beantworten
Hallo!
Bei den Beträgen kannst du nicht viel machen. Wenn du das Geld eintreiben lässt, dann kann das locker mal 500,- DM an Vorkasse kosten, die du im Normalfall dann wiederbekommst, manchmal aber erst ein Jahr später oder auch mal garnicht (Nach eigenen Erfahrungen). Allerdings weiss ich nicht, ob der Betrag von 37,- DM überhaupt gross genug dafür ist. Selbst wenn du nur eine Mahnung per Einschreiben schickst, dann lohnt es sich schon fast nicht mehr. Da hilft meiner Meinung nach nur die seichte Tour, anrufen und nachfragen, warum nicht gezahlt würde, du hättest auch lfd. Kosten, ob die Zahlung auf Ziel ausgesetzt werden sollte, o.ä. . Zur Not, wie schon gesagt, Kunden von der Liste streichen und fertig.
So, und nun zu den Möglichkeiten, die sich auch lohnen:
Bei Software gibt es natürlich auch noch eine Menge anderer Methoden: Zeitlich begrenzte Versionen (z.B. auf 1 Monat): Nach Zahlung wird dann ein Freischaltcode gesendet.
Oder: Freischaltung per Internet.
Oder: Andersrum: Automatische Sperre der Software per Netz (z.B. wenn die Software regelmäßig auf’s Netz zugreifen muss => Anfrage an Server…)
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