Mahnungen und Behördenbriefe an eine andere, abgetauchte Person gehen an mich als Nachsendeadresse. Sind Probleme möglich?

Hallo, eine Person hat der Post meine Postadresse als
Nachsendeadresse genannt. Diese Person ist aber gar nicht bei mir. Ich weiß
nicht im geringsten, wo die Person ist und habe keinerlei Kontakt oder
Kontaktmöglichkeit. Sie ist aus meiner Sicht vom Erdboden verschwunden. Ich
kannte die Person früher mal.

Nun gehen an mich als Nachsendeadresse allerlei Rechnungen,
Behördenschreiben und Briefe von Inkasso-Firmen an diese Person. Diese
Schreiben habe ich ungeöffnet gesammelt, ich würde am liebsten nichts dgl.
erhalten.

Ich habe keine Ahnung, worum es gehen könnte. Teilweise
steht auf den Briefadressen gar nicht mehr die ursprüngliche Adresse dieser
Person, sondern nur ihr Name und dann c/o mein Name, meine Adresse – als ob sie
dauerhaft bei mir wohnen würde.

Kann es sein, dass die Inkassofirmen oder Behörden persönlich
bei mir anrufen oder auftauchen? Bin ich zu irgendetwas verpflichtet, z.B. zur
Herausgabe der aufgelaufenen Briefe oder zu Informationen, die ich über die
verschwundene Person haben könnte? Muss ich die Absender kontaktieren, dass die
Briefe an mich die Zielperson nicht erreichen?

Kann ich bei der Post angeben, dass ich Briefe an diesen
Namen nicht mehr erhalten möchte?

Danke!

Adresse durchstreichen, „unbekannt verzogen“ auf den Umschlag schreiben, und den wieder in den nächsten Briefkasten (Post) werfen. Wenn möglich Zettel am eigenen Briefkasten anbringen, dass hier kein Herr X/Y wohnt.

Alles nichts, zu dem man verpflichtet wäre, aber ein guter Garant dafür, dass die Flut bald nachlässt.

Ja.
Aber du kannst auf die Briefe handschriftlich schreiben " Unbekannt" und wirfst diese Briefe so wie sie sind wieder in einen Briefkasten ein oder wenn möglich gibst Du sie dem Postboten wieder mit.
Nicht sammeln. Gleich zurück.

Die Absender werden sich dann schon kümmern.

Du könntest auch Anzeige bei der Polizei stellen (wegen was, weiß ich jetzt auch gerade nicht), es kann ja nicht sein, man gibt eine Anschrift an unter der man gar nicht gemeldet ist und vor allem, wo der angemeldete Bewohner nichts davon weiß !
Bisschen dubios ist das schon und so ganz kann deine Schilderung nicht stimmen. Warum sollte die Person denn das machen ?

MfG
duck313

Mir würde da beispielsweise „Nachstellung“ einfalle, §238 StGB:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,

Irgendwie hab ich den Eindruck, dieser Geschichte fehlt ein winziges Teilchen. Aber gut, das hat uns vermutlich nicht zu interessieren… Nur für die Neugierde: Wurde denn mit diesem Menschen irgendwann mal vereinbart, dass er/sie/es (vielleicht auch nur übergangsweise) Post an Deine Adresse schicken lassen kann? Oder fing das plötzlich - eventuell sogar einige Zeit nach Abreißen des Kontakts - an?

Willst Du keinen Kontakt zu der Person aufnehmen oder kannst Du nicht? Gerade heutzutage sind doch viele Leute über E-Mail, Handy, soziale Medien, ggf. Arbeitgeber relativ leicht zu finden, wenn man das denn möchte.

Für mich riecht das entweder nach einem/einer Verflossenen, der/die/das Dir Ärger machen möchte oder nach einem Menschen der mächtig tief in der Scheisse steckt. Darum: alles was Wiz geschrieben hat ist okay, aber magst nicht vorher den Versuch einer Kontaktaufnahme starten?

Mir nicht. Weil das kompletter Unsinn ist.
Lies mal, ob das Deiner Meinung nach passt:


Gruß
anf

Ich auch nicht. Vielleicht gibt es ganz einfach nichts strafrechtliches hier?
Gruß
anf

Hallo, Danke für die Tipps bis jetzt!

Ich stimme allen zu, die dir geraten haben, die Briefe mit einem Vermerk darauf in den nächsten Briefkasten zu stecken. Aber mit einer Änderung:

Wenn du draufschreibst „Empfänger unbekannt verzogen“, hört sich das an, als hätte er vor dir oder währdend Deiner Zeit mit dir dort gewohnt. Falls Du ihn aber gar nicht kennst und er nie mit dir dort gewohnt hat, würde ich schreiben: „Empfänger unbekannt“.

Carsten, Danke, guter Hinweis.