Mahnungen von Fernsehgesellschaft

Liebe/-r Experte/-in, seit ca. einem Jahr erhalte ich Mahnungen von einer Fernsehgesllschaft, die u.a. auch Bundesligafernsehen ausstrahlt (Himmel auf Englisch, die sind das).

Ein 82-jähriger Nachbar in unserer 19-Parteien-ETW-Anlage, alle mit derselben Hausnummer, hat im Januar vorigen Jahres ein Abonnement abgeschlossen und einen Leihreceiver erhalten. Die monatlichen Beträge wurden von seinem Konto abgebucht.

Er hatte mir Werbung überlassen, wonach er eine Prämie ergielte, wenn er neue Kunden anwirbt. Die Werbung erhielt seine Kunden- und Vertragsnummer.

Im Juni vorigen Jahres ist er an vermutlich Unterzuckerung gestorben.

Weil ich es gut meinte, habe ich die TV-Gesellschaft vom Tod ihres Kunden unterrichtet.

Danach fing sie an, Forderungen an mich zu stellen: Ich könne aus dem Vertrag nur entlassen werden, wenn ich eine Sterbeurkunde vorlege.

Der vom Verstorbenen vorgesehene Erbe hat das Erbe abgelehnt wegen Überschuldung des Verstorbenen. Aber er hat der TV-Gesellschaft eine Sterbeurkunde zugefaxt.

Die wurde von der TV Gesellschaft nicht verwertet, und ich wurde nicht in Ruhe gelassen.

Ich habe einen Bericht per Fax an sie gesendet mit Darstellung des Sachverhaltes. Ebenfalls ohe Erfolg.

Inzwischen wurde ein Inkassobüro aus Baden-Baden eingeschaltet, und das Inkassobüro wiederum hat jetzt ein Anwaltsbüro aus BB eingeschaltet. Diese drohen jetzt gerichtliches Mahnverfahren an.

Alles Telefonieren ginge nur über kostenträchtige 0180-Nummer und das Anwaltsbüro wäre über Internet nur zu erreichen, wenn ich einen Link anklicke mit der Bezeichnung „Internet-Serviceangebot für Schuldner“.

Meine Frage:

Wenn ich in Kürze eine gerichtliche Mahnung erhalte, kann ich dann einen Rechtsanwalt wählen, der von der Gegenseite zu bezahlen wäre?

Hallo!!

Zunächst einmal: Im Mahnverfahren werden die Rechtsanwaltskosten des vermeintlichen Schuldners nicht ersetzt. Vielmehr kann der Schuldner den Mahnbescheid akzeptieren, oder aber Widerspruch erheben. Bei Widerspruch geht die Sache nun vor ein normales Zivilgericht. Hier hat schließlich derjenige die Kosten zu tragen, der unterliegt. Wird kein Widerspruch erhoben, ergeht Vollstreckungsbescheid für den Gläubiger.

Sofern Sie in keiner vertraglichen Beziehung zur Fernsehgesellschaft stehen, wovon ich mangels weiterer Informationen ausgehe, können sie in aller Seelenruhe den Mahnbescheid abwarten und dann einen Rechtsanwalt mit der Widerspruchserhebung beauftragen.(Frist beachten:2 Wochen!) Im Übrigen drohen diese Inkassounternehmen und auch diese dubiosen „Rechtsanwaltsbüros“ mit 0180er Nummer immer was das Zeug hält. Ich weiss zwar nicht, wie hoch deren Forderung ist, gehe aber davon aus, daß ein Rechtsstreit angesichts des Prozessrisikos bereits aus wirtschaftlichen Gründen Unsinn wäre.

Also: Relax!!

Viele Grüße

Ralf