Guten Tag!
Eine Kleinunternehmerin (Freie Journalistin, nicht MwSt.pflichtig) schreibt für sporadische Tätigkeiten Rechnungen, die nicht bezahlt werden.
Der Auftraggeber zahlt nicht und reagiert auf Mails, „dass zur Zeit nichts zu holen sei“.
Welchen Weg muss man beachten?
Gruß
Corina
Hallo Corina,
wie in allen Fällen, wenn ein Auftraggeber den Auftragnehmer nicht bezahlt, gerichtlichen MAHNBESCHEID beantragen.
Kostet ein paar Euro Gebühren, wieviel ist von der Höhe der unbezahlten Summe abhängig.
Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen, aber auch nicht gezahlt wird, erstellt das Amtsgericht nach ein paar Wochen automatisch einen Vollstreckungsbescheid (= TITEL), der bis zu 30 Jahre lang per Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
Gruß
BT
Huhu!
gerichtlichen MAHNBESCHEID beantragen.
Das ist eine der Optionen.
Kostet ein paar Euro Gebühren
Nämlich mindestens 23.
Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen, aber auch nicht
gezahlt wird, erstellt das Amtsgericht nach ein paar Wochen
automatisch einen Vollstreckungsbescheid
In welchem Land? Nicht in diesem.
(= TITEL), der bis zu
30 Jahre lang per Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
Was extrem sinnvoll ist, wenn sich der Auftraggeber zB schon jetzt in der Insolvenz befindet.