Mahnungkosten für eine ausstehende miete

hallo
ich streite mich nun schon länger mit meinem vermieter und habe deshalb im mai 02 die miete zurück gehalten. das nur so zum hintergrund.
nun hat er am 02.06.02 über eine anwaltskanzlei die ausstehende miete eingefordert. diese hat dafür 25 € berrechnet. mich interessiert ob ich diese werde zahlen müssen.
(juni-miete war zu diesem zeitpunkt überwiesen, ich war also nur eine miete im rückstand, falls das von bedeutung ist)

danke im voraus

hallo,

ich würde da ganz schnell zahlen, denn Du bist in Zahlungsverzug und Dein Vermieter kann natürlich sofort einen Anwalt einschalten. Dessen Kosten musst Du tragen.

ich streite mich nun schon länger mit meinem vermieter und
habe deshalb im mai 02 die miete zurück gehalten. das nur so
zum hintergrund.

Wenn Du eine Miete einbehalten willst, musst Du zuerst dies dem Vermieter schriftlich erklären und begründen. Wobei der Vermieter z.B. bei einem Mangel auch die Zeit haben muss, diesen Mangel zu beseitigen. Es empfiehlt sich, die Miete nur noch unter Vorbehalt zu zahlen, dies dem Vermieter auch zu erklären, wobei es natürlich schwierig ist, auf die Frageeeinzugehen, da der Sachverhalt unbekannt ist.

Gruss Günter

danke für die infos günter