Hallo,
angenommen, jemand bekommt eine Mahnung von einem Versandhaus, wonach er eine Versandgebühr vergessen hat zu zahlen. Dies leuchtet diesem Jemand ein, nun wird allerdings direkt bei dieser ersten Mahnung eine Mahnungsgebühr von 6.95 Euro verlangt. Ist dies zulässig, ohne zuvor eine Zahlungsaufforderung getätigt zu haben?? Desweiteren angenommen, zu den nicht gezahlten Versandgebühren soll eine weitere, nicht gezahlte, Summe von 7,95 Euro kommen, die, laut Mahnungsschreiben, vom Jahre 2006 ist. Der Angeschriebene kann sich nicht vorstellen, wie diese Summe zustande kommen soll, außerdem: Ist es zulässig, eine Summe einzufordern, die angeblich seit 2 Jahren aussteht und zu der seitdem keine Mahnung oder Ähnliches eingegangen ist?? Was sagt ihr dazu?
Hallo,
Ist dies zulässig, ohne zuvor eine
Zahlungsaufforderung getätigt zu haben??
Ja, warum denn nicht? Schließlich bist du deiner ersten Zahlungsaufforderung schon nicht nachgekommen.
Gruß
Falke
Hallo,
Eine Mahngebür, muss mann generrel nicht bezahlen, wenn sie unter 10 Euro liegt.
alles was darunter liegt, leigt nicht in deiner zahlungspflicht.
Grüße
David
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Quelle?!
Hi!
Hast Du für diese kühne Behauptung auch eine Quelle?
Kopfschüttelnder Gruß
Guido
Hallo,
Eine Mahngebür, muss mann generrel nicht bezahlen, wenn sie
unter 10 Euro liegt.
alles was darunter liegt, leigt nicht in deiner
zahlungspflicht.Grüße
David
Joa, das würde mich auch interessieren… welcher Mensch würde dann noch Mahngebühren zahlen?! Naja, was mich auch viel mehr interessiert, als diese Mahngebühr ist die Sache mit der veralteten Summe… ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sowas überhaupt noch gilt, wenn ein Unternehmen den, angeblich, zur Zahlung Verpflichteten 2 Jahre lang in keinster Weise darauf hinweist.
Hi
hat da jemand die „Ironie-Tags“ vergessen?