Mahnverfahren

Hallo, also mein Problem ist folgendes:

Ich habe bei ebay in China Ware im Wert von 34 Euro gekauft.
Vor Auslieferung erhielt ich ein Schreiben der GDSK (Gesellschaft der Schnellkuriere), dass diese die Verzollung unter der Voraussetzung übernehmen, dass ich Angaben zum Wert der Ware mache.
Jedoch habe ich diese Firma zu keinem Zeitpunkt mit der Verzollung beauftragt und auch in der ebay-Auktion stand nichts von einer Verzollung via GDSK.
Die Ware wurde ausgeliefert und ich erhielt daraufhin eine Rechnung von der GDSK über die Verzollung in Höhe von 11 Euro plus einer zusätzlichen Gebühr für deren Leistung in Höhe von knapp 30 Euro (!!!)
Hiergegen legte ich fristgerecht Einspruch ein.
Eine Antwort erhielt ich nicht, sondern direkt ein Schreiben des Inkasso-Büros „Creditreform“, mit der Androhung eines sofortigen Mahnverfahrens und eines Schufa-Eintrages. Daraufhin schrieb ich erneut der GDSK und bat darum, doch erst einmal meinen Widerspruch zu beantworten. Wieder keine Antwort. Weiteres Drohschreiben der Creditreform, mit dem Hinweis, dass die GDSK weiter auf ihre Forderung besteht (ohne Angabe von Gründen oder Rechtsbelehrung)
Mittlerweile beläuft sich die Forderung auf 80 Euro und ärgert mich so langsam richtig.

Meine Frage ist nun: Ist das Ganze reines Drohgebären einer unseriösen Firma oder besteht tatsächlich ein Anspruch, ohne, dass je auf meinen Widerspruch reagiert wurde?

Hallo BettyPage,
auf den ersten Blick scheint es so zu sein, dass die GDSK ohne Auftrag tätig wurde. Dann hat sie auch kein Recht, Geld einzufordern. Auch die Forderung des Inkassobüros (wie immer es auch heißt, und was es auch androht) entbehrt dann jeglicher Grundlage.
Wenn die Firma ihren Anspruch durchsetzen möchte, muss diese ein Mahnverfahren oder Klage einreichen. Dann hast Du weiterhin die Möglichkeiten des Widerspruchs (gegen Mahnbescheid) und des Einspruchs (gegen Vollstreckungsbescheid). Über beide Fristen wirst du im Rahmen der amtlichen Zustellung aufgeklärt. Das Verfahren würde dann in diesen beiden Fällen zum Klageverfahren werden, in dem dann weitere Äußerungsmöglichkeiten bestehen.
Ich bin aber kein Anwalt und informiere Dich im Moment nur nach meinem Wissenstand. Um sicher zu gehen, kannst Du Dir via Internet über eine Anwalthotline zum Pauschalpreis Auskunft holen. Ich bin in zwei Fällen mit einer solchen Hotline gut gefahren.
Viele Grüße
Siglinde

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