Mahnverfahren

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe im letzten Jahr mit meinen Kegelschwestern ein Ferienhaus auf Mallorca gebucht. Die Reise sollte im April 09 angetreten werden. Der Hausbesitzer ist Engländer und lebt in Manchester. 4 Wochen vor Reisebeginn bekamen wir von ihm eine Mail, in der er mitteilte, dass das Ferienhaus nicht zur Verfügung stehen würde, Gründe wurden nicht angegeben. Wir forderten ihn daraufhin per Mail mehrmals auf, uns den Mietpreis zurück zu erstatten (der komplette Mietpreis wurde von uns vorab gezahlt). Im Juni erhielten wir ca. die Hälfte des Mietpreises zurück. Die andere Hälfte forderten wir in Abständen von 4 Wochen an, bekamen aber nur Mails, in denen wir vertröstet wurden. Seit Anfang September reagiert er nun gar nicht mehr. Ich würde jetzt gerne ein Mahnverfahren gegen ihn einleiten, glaube aber, dass der Gerichtsort nicht Deutschland ist (ein Vertrag wurde nicht abgeschlossen, Vermittlung erfolgte über FeWo-direkt). Kann ich auch ein Mahnverfahren im Ausland einleiten? Wenn ja, was würde dieses ungefähr kosten?

Vorab vielen Dank für Ihre Anworten.

Grüße
larali

Leider kann ich nur begrenzt helfen. Das Problem ist in England etwas zuzustellen, da man sich in England nicht so polizeilich anmelden muss wie bei uns. Des weiteren sind die Gebühren der Zustellung extrem hoch und müssen vorab geleistet werden ohne Aussicht auf Erfolg.

Diese Angaben beziehen sich jedoch auf meine Kenntnisse die schon 3 Jahre zurückliegen.

Sorry wenn ich nicht weiter helfen kann.

Gruß Marie

Hallo. Ich fürchte, hier nicht ausreichend helfen zu können. Evtl. mit einer Rechtsschutzversicherung klären, ob die ein Beratungsgespräch beim Anwalt bezahlen.

Hallo,
natürlich geht das MA auch im Ausland. Um genau zu wissen, wie hoch die Kosten sein werden, müsste ich wissen, um welchen Streitwert es sich handelt.
Ich würde mal was ganz anderes versuchen. Schreiben Sie ihm eine E-Mail und drohen ihn ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges an. Aber vorsicht nicht genauso schreiben sondern etwa so. Sollte bis zum xxxx
die Restsumme in Höhe von xxx € nicht auf meinem Konto gutgeschrieben sein, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten was z.B. eine Strafanzeige gegen Sie sein könnte.
Das würd ich erstmal versuchen und dann das MA.
Gruß

Hallo larali,

leider kenne ich mich mit Mahnverfahren im Ausland auch nicht aus. Schaut mal bei www.frag-einen-anwalt.de, da gibt es ganz unterschiedliche Themenbereiche, wo man sich erstmal einlesen kann. Vielleicht ist Euer Thema auch dabei.

Grüße
sunbeach

Hallo,
sorry. Mit dem Auslandsmahnverfahren kenne ich mich nicht so gut aus. England gehört jedenfalls zur EU, also ist hier auf jeden Fall ein Mahnverfahren möglich. Hier eine Internet-Adresse: http://www.europaeisches-mahnverfahren.de/

Das hab ich auch noch gefunden:
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/…

Hier kann man die Formulare herunterladen.

Aber Vorsicht: Ich bin mir sicher, dass der Mahnbescheid übersetzt werden muss ins Englische. Übersetzungskosten sind meist sehr hoch.

Zuständig dürfte das Amtsgericht Wedding für die Beantragung des Mahnbescheides sein. Vielleicht rufen Sie dort einfach mal an und fragen. Es müssen ja auch Gerichtskosten eingezahlt werden. Wie hoch die im Ausland sind, weiß ich leider auch nicht.

Trotzdem viel Glück bei der Beitreibung und
viele Grüße

Sabine