Liebe/-r Experte/-in, wenn jemand nach dem gerichtl. mahnverfahren die Forderung begleicht. Wieso wird dann dennoch ein vollstreckungsbefehl danach erteilt. Liegt es am fehlenden Einspruch des Schuldners gegen diese Anträge, weil der Schuldner sich auf den Stop des Mahnverfahrens durch den RA bzw. Gläubigers verlassen hat? Bedeutet dies, dann unbedingt Einspruch gegen den Vollstreckungsbefehl durch den Schuldner erhoben werden sollte, auch wenn er die Schuld beglichen hat? Danke!
MfG
winfried
Hallo,
also wenn die Forderung nach dem Mahnbescheid beglichen wurde, dürfte kein Vollstreckungsbescheid mehr beantragt werden. Es sollte daher auf jeden Fall Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden. Beachten Sie vorher folgendes:
Wurde tatsächlich die gesamte Forderung beglichen.?Hauptforderung, Zinsen und Kosten??
Wenn ja, dann würde ich Einspruch einlegen. Vielleicht auch mal telefonisch nachfragen, warum Vollstreckungsbescheid beantragt wurde. Evtl. hat sich die Zahung mit dem Antrag überschnitten.
Hallo Sabine, herzlichen Dank für die prompte und verständliche Antwort und Rat! Werde dies dem Bekannten entsprechend berichten.
Weiterhin viel Erfolg und eine gesegnete Zeit!
winfried
Hallo,
das ist schwer zu sagen. Also ich gehe mal davon aus, das der Forderungsbetrag aus dem MV beglichen worden ist. Hierzu dann noch einen VB zu beantrage ist totaler Blödsinn, denn der Restbetrag der dann nur noch Zinsen sein können gerechtfertigt diesen Schritt nicht.
Ich würde sofort gegen den VB Einspruch erheben und die Zahlungsbelege als Beleg beifügen. Es entstehen sonst noch weitere Kosten.
Anderer Weg ist, den Gläubiger anrufen und die Zahlungsbelege durch faxen. Mitteilen das sie gegen den VB Einspruch erheben werden.
Wenn die Forderung ausgeglichen ist, den Eintrag in der Schufa (wenn es denn einen gibt) vom Gläubiger löschen lassen. Nach 3 jahren wird er automatisch gelöscht,
Gruß
HB1964
Hallo, toll diese kompetente Hilfe, was mir bzw. dem Schuldner sehr viel weiterhilft.Vielen Dank!
mfg
winfried